Regierung will Kurzarbeitergeld verlängern – der Chef der Wirtschaftsweisen warnt
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Lars Feld, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch die Wirtschaftsweisen genannt, steht vor dem Walter-Eucken-Institut in Freiburg.
© Quelle: Patrick Seeger/dpa
Hannover. Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, der Freiburger Ökonom Lars Feld, kritisiert die Pläne der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise auf bis zu 24 Monate zu verlängern. “Es besteht die Gefahr, dass der Strukturwandel in Teilen der Wirtschaft damit verschleppt wird”, sagte Feld dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Stützt das Kurzarbeitergeld auch unrentable Geschäftsmodelle?
Unternehmen, die schon vor der Krise kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr gehabt hätten, würden durch die Verlängerung der Laufzeit künstlich am Leben erhalten. “Das Kurzarbeitergeld unterstützt diese Unternehmen noch”, sagte Feld.
Am morgigen Dienstag will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Koalitionsausschuss den Spitzen von Union und SPD sein Modell präsentieren. Das hatte die “Bild am Sonntag” berichtet. Danach ist geplant, die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes von bisher zwölf auf dann maximal 24 Monate zu verlängern, was die Zeitspanne bis März 2022 umfassen würde. Die aktuelle Regelung gilt noch bis März 2021.
Der Heil-Plan sieht außerdem vor, den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig zu erstatten. Ab April liegt die Übernahme bei 50 Prozent. Es sei denn, die Unternehmen bilden ihre Beschäftigten weiter – dann springt der Staat bis März 2022 komplett für die Beiträge ein.
Wirtschaftsweiser Feld will Hilfe übers Steuersystem
Ökonom Feld, der die Bundesregierung als Chef der Wirtschaftsweisen in wirtschaftspolitischen Fragen berät, hält “harte Auflagen” zwar prinzipiell für richtig. Besser sei aber ein anderes Modell – nämlich fiskalische Unterstützung, etwa bei den steuerlichen Verlustrückträgen in der Gewinnbesteuerung. Unternehmen, die in der Vergangenheit Gewinne eingefahren hätten, könnten die Verluste in diesem Jahr damit so verrechnen, dass sie eine Steuerrückerstattung bekämen.
So sei sichergestellt, dass kein tragfähiges Geschäftsmodell wegen Corona vom Markt verschwinden müsse. “Diese Maßnahmen sind zielgenauer als Überbrückungshilfen, Kredite oder einfach die blanke Verlängerung des Kurzarbeitergeldes”, sagte Feld dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.