Wie funktioniert die Bürger-ID?

Deutschland will seine Verwaltung endlich ins digitale Zeitalter führen – unter anderem mit einer neuen Bürger-ID.

Deutschland will seine Verwaltung endlich ins digitale Zeitalter führen – unter anderem mit einer neuen Bürger-ID.

Stuttgart. In der letzten Januarwoche hat der Deutsche Bundestag trotz Bedenken von Opposition und Datenschützern ein Gesetz verabschiedet, mit dessen Hilfe die bisherige Steueridentifikationsnummer zu einer umfassenden Bürgernummer umgewandelt werden soll.

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Sollte der Bundesrat der Neuregelung im März zustimmen, wird sich einiges ändern.

Was ist die Steueridentifikationsnummer (IdNr)?

2007 folgte Deutschland dem Beispiel vieler Länder in der EU und modernisierte sein Steuersystem. Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) war das Ziel verbunden, das Besteuerungsverfahren hierzulande zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Die damals neue elfstellige Steueridentifikationsnummer wurde seitdem an jeden Deutschen – vom Baby bis zum Rentner – vergeben.

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Mit den Steueridentifikationsnummern wurden nach und nach die noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich angelegten alten Steuernummern ersetzt. Für den einzelnen Bürger bedeutete dies, dass die IdNr dauerhaft gültig ist und sich diese entsprechend auch nicht nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes ändert. Die elfstellige Personenkennziffer selbst umfasst persönliche Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse oder Doktorgrad – mehr nicht.

Warum gerade jetzt eine Bürger-ID?

Deutschland will seine Verwaltung endlich ins digitale Zeitalter führen. Schon 2017 hatte der Bundestag das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen, dass Bund, die 16 Bundesländer und alle 11.000 Kommunen in Deutschland verpflichtet, „ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.“ Mit der Umsetzung einer Bürger-ID wurde es aus Sicht der Bundesregierung also quasi höchste Zeit.

Die Steueridentifikationsnummer soll deshalb zu einer Art „Bürgeridentifikationsnummer“ umgestaltet werden. Rund 50 Behörden in Deutschland sollen so gegenseitig Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einem anderen Amt haben. Die Bürger-ID wird künftig zum Beispiel also auch im Melde-, Führerschein- und Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen gespeichert.

Ab wann wird die Bürger-ID eingeführt?

Bis auf den Plan des Bundes, dass Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten sollen, sind genaue Zeitpläne unbekannt. Das liegt auch daran, dass der Bundestag dem Gesetz zur Bürger-ID noch zustimmen muss. Voraussichtlich werden auch erst dann genaue Abläufe und die finale Einführung der Bürger-ID bekannt gegeben.

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Wer hat die Aufsicht über die Daten?

Herr über die große Datenmenge der Bundesbürger ist das Bundesverwaltungsamt, das zugleich auch für die Datenpflege und Datenaktualisierung verantwortlich ist.

Muss man der Datenabfrage zustimmen?

Mit dem gegenseitigen Zugriff auf die Daten will die Bundesregierung vermeiden, dass Daten einer Person mehrfach von verschiedenen Behörden einzuholen oder identische Dokumente mehrmals einzureichen sind.

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Für Bürger soll es aber die Sicherheit geben, dass diese gegenseitige Datenabfrage der Behörden nur stattfinden kann, wenn sie ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Hinzukommt, dass die Behörden, die die Informationen bereitstellen auch prüfen müssen, inwieweit die Anfrage einer anderen Behörde überhaupt berechtigt ist.

Gleichzeitig soll jede Person über einen sicheren Onlinezugang, das sogenannte „Datencockpit“, jederzeit Auskunft und Übersicht erhalten, welche Behörde welche Daten zu der eigenen Person ausgetauscht hat.

Welche Vorteile hat die Bürger-ID?

Dem einzelnen Bürger soll der Gang „zum Amt“ einfacher gemacht werden. Zum einen auf lange Sicht digital, zum anderen soll der Kontakt zu den Behörden vereinfacht werden.

Ein weiteres Argument für die Bürger-ID ist, dass mit ihr Personenverwechslungen künftig ausgeschlossen werden sollen. Behördenvorgänge können eindeutig einer Person zugeordnet werden, falsch geschriebene Namen oder Geburtsdaten, die in die Irre führen, soll es dann nicht mehr geben.

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Was sagen Kritiker?

Datenschützer wie auch Oppositionspolitiker haben Sorge, dass es mit der Bürger-ID möglich sein könnte, Persönlichkeitsprofile von einzelnen Personen zu erstellen. In wie weit das Gesetz auch vom Bundesrat im März verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. In der Länderkammer haben CDU/CSU und SPD keine eigene Mehrheit – die Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linke sind an 12 der 16 Landesregierungen beteiligt. Die Grünen kündigten bereits Widerstand im Bundesrat an.

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