Freispruch für vier VW-Manager im Strafprozess um Betriebsratsgehälter

Das Markenhochhaus vom Volkswagen auf dem Gelände vom VW Werk Wolfsburg.

Das Markenhochhaus vom Volkswagen auf dem Gelände vom VW Werk Wolfsburg.

Braunschweig. Im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Die zuständige Kammer urteilte am Dienstag, ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.

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Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschafsvertretung freigegeben hatten (Az.: 16 KLs 85/19). Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.

Gewohnheiten des Betriebsrats finanziell gesichert?

Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern.

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Wegen Kartellbildung: VW und BMW müssen 875 Millionen Euro Strafe zahlen
ARCHIV - 01.01.2018, ---, --: Die Logos der Automobilhersteller VW (l) und BMW (Kombo). Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer Wettbewerbsstrafen in dreistelliger Millionenh��he verh��ngt.    (zu dpa "BMW und VW m��ssen 875-Millionen-Kartellstrafe zahlen") Foto: Monika Skolimowska/Uli Deck/ZB/dpa/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die EU-Kommission verhängte damit am Donnerstag Bußen für rein technische Absprachen, bei denen es nicht um Preise oder die Aufteilung von Märkten geht.

Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle vier Manager hätten in Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert.

In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: „Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“

Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und hinreichend präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im Management entschieden hätte.

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Das geltende Betriebsverfassungsgesetz enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu, welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden Betriebsrates heranzuziehen sind.

RND/dpa

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