Verkaufsportale im Test: Billig-Artikel aus China können teuer werden

Die Spannung steigt: Kann die Bestellung aus dem China-Shop die Erwartungen erfüllen?

Die Spannung steigt: Kann die Bestellung aus dem China-Shop die Erwartungen erfüllen?

Berlin. Ob Geräte, Spielzeug oder Sportartikel: Immer mehr Waren werden per Post direkt aus Fernost verschickt. Damit nehmen auch die Probleme zu, weil viele dieser Waren unsicher oder gesundheitlich bedenklich sind, ihr Betrieb hierzulande verboten ist oder es sich um Plagiate handelt, warnt die Stiftung Warentest (“test”-Ausgabe 6/20).

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Auf den Marktplätzen und Plattformen sieht man dem Verkäufernamen nicht unbedingt an, ob der Händler aus dem nichteuropäischen Ausland kommt. Die Warentester geben deshalb folgende Faustregel aus: Bei Portalen wie Aliexpress oder Wish muss man damit rechnen. Bei Amazon und Ebay sollte man in den Shop-Angaben den Sitz des Verkäufers vor dem Kauf prüfen, insbesondere wenn ein Produkt sehr günstig erscheint.

Lange Lieferzeiten und zusätzliche Zollgebühren

Denn die Folgen einer Fernost-Bestellung sind mitunter weitreichend: Der Versand kann wochenlang dauern, und es können Zoll (bei einem Warenwert über 22 Euro) und Steuern (ab 150 Euro Warenwert) anfallen, wobei Steuerbeträge unter 5 Euro nicht eingefordert werden. Und: Bei Fernost-Shops zahlt der Käufer bei Nichtgefallen in der Regel die Rücksendekosten. Das kann teuer werden.

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Zudem prüft der Zoll stichprobenartig und beschlagnahmt Markenfälschungen, erklären die Warentester. Besonders unangenehm: Da der Zoll beim Fund eines Plagiates auch den jeweiligen Original-Hersteller benachrichtigt, erhalten Käufer mitunter noch eine teure Abmahnung dieses Unternehmens – und müssen sich auch damit herumschlagen, ihr Geld vom Händler zurückzubekommen.

Billig-Elektronik kann zur Gefahr werden

Insbesondere billige, markenlose Elektronik kann zur Gefahr für Verbraucher werden. Denn solche Geräte wurden oft nicht nach europäischen Sicherheitsvorschriften hergestellt. Die Folgen können gravierend sein. Als Beispiele nennen die Experten funktionslose Rauchmelder, durchschmorende Powerbanks, Motorradhelme, die die EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllen, oder nicht verschlossene Kinderspieluhren mit verschluckbaren Kleinteilen.

Spielzeug und Elektrogeräte etwa dürfen innerhalb der EU nur mit CE-Kennzeichnung verkauft werden. Fehlt diese, nutzt man das Gerät oder die Ware am besten gar nicht erst. Käuferschutzprogramme der Verkaufsportale helfen den Angaben zufolge bei Mängeln oft nur, wenn das Problem kurz nach der Lieferung aufgetreten ist.

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RND/dpa

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