Vattenfall-Klage: Eine Lehre für den Ausstieg aus der Kohle
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Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden.
© Quelle: Christoph Schmidt/dpa
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Entschädigungen für stillgelegte Atomkraftwerke kassiert – wegen „unzumutbarer“ Regelungen und gravierender formaler Fehler. Da lohnt sich ein Blick zurück. Schließlich dürfte es schwer sein, Vorgänge zu finden, die dilettantischer und peinlicher für Bundesregierungen waren. Die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte gerade den Ausstieg vom Atomausstieg hingelegt, da explodierte im März 2011 das AKW in Fukushima. In einer beispiellosen 180-Grad-Kehrtwende wurde Kanzlerin Merkel über Nacht zur Kernkraftgegnerin. Aus politischem Kalkül. Ihr war klar, dass nach dem größten anzunehmenden Unfall in Japan niemand mehr Atomstrom will. Eilig wurden gesetzliche Änderungen gezimmert.
Doch 2016 entschied das Verfassungsgericht, dass den Konzernen dennoch Entschädigungen für sinnlos gewordene Investitionen und gekappte Rechte zur Energieerzeugung (Reststrommengen) zustehen. Mit einer abermaligen Änderung des Atomgesetzes sollten die Fehler geheilt werden. Was mitnichten gelang, wie das Gericht jetzt klipp und klar gemacht hat.
Schon vor Fukushima war klar, dass die Atomkraft nicht mehr verantwortbar ist
Was einmal vergeigt wird, lässt sich häufig nicht wieder richten. So auch hier. Der Kardinalfehler lag in der „Laufzeitverlängerung“, für die die Energiekonzerne massiv Druck gemacht hatten – auch mit abenteuerlichen Behauptungen, etwa dass das Abschalten der AKW gigantische Blackouts bringe. Doch schon vor Fukushima war klar, dass die Atomkraft mit ihren enormen Problemen – insbesondere der „Endlagerung“ des Brennstäbemülls – nicht mehr verantwortbar war. Zumal längst feststand, dass es mit Wind- und Sonnenenergie saubere Alternativen gibt.
Die Zeche muss nun der Steuerzahler zahlen. Es drohen milliardenschwere Entschädigungen auch aus einem Verfahren vor einem Schiedsgericht der Weltbank. Die Lehre daraus: Was sich überlebt hat, sollte so schnell wie möglich stillgelegt werden. Das gilt heute für die Kohlekraftwerke. Spätestens 2030 muss Schluss sein. Die Bundesregierung will die Anlagen aber bis 2038 laufen lassen.