Unbezahlter Urlaub: Wie geht das?

In der Corona-Pandemie fühlen sich viele Arbeitnehmer ausgelaugt und besonders belastet.

In der Corona-Pandemie fühlen sich viele Arbeitnehmer ausgelaugt und besonders belastet.

In der Corona-Pandemie fühlen sich viele Arbeitnehmer ausgelaugt und besonders belastet – auch weil den Beschäftigten in vielen Berufen derzeit mehr abverlangt wird. Und es gibt weitere Gründe, die es nötig machen können, über den regulären Urlaubsanspruch hinaus freie Tage zu beantragen. Eine Möglichkeit ist unbezahlter Urlaub. Doch was gilt dann eigentlich? Ein Überblick.

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Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Das Arbeitsrecht sieht keinen generellen Anspruch vor. „Unbezahlter Urlaub muss im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Es gibt aber Ausnahmen – etwa wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen wurden. Das ist zum Beispiel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Fall. Dort heißt es: „Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.“ Der Arbeitgeber kann einen solchen Antrag aber auch ablehnen, wenn betriebsbedingte Gründe dagegen sprechen, zum Beispiel Personalmangel.

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Ist der Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub sozialversichert?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat aber vier Wochen Karenz. „Es gibt einen nachgehenden Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung für pflichtversicherte Mitglieder nach Paragraf 19 Absatz 2 SGB V für einen Monat“, erklärt Oberthür. Durch diese Regelung sollen kurze Lücken im Krankenversicherungsschutz vermieden werden. Geht der unbezahlte Urlaub über die vier Wochen hinaus, müssen sich die Betroffenen selbst versichern. Privatversicherte behalten im unbezahlten Urlaub zwar ihren Versicherungsstatus, allerdings entfällt ab dem ersten Tag der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen, sodass der Versicherungsschutz in jedem Fall teurer wird.

Was gibt es noch zu beachten?

Wer längere Zeit unbezahlten Urlaub nimmt, hat weniger reguläre Urlaubstage. „Für Zeiten unbezahlten Urlaubs erwirbt man keine Urlaubsansprüche“, erklärt Arbeitsrechtlerin Oberthür. Gleichzeitig bleibt der Kündigungsschutz bestehen.

Experten raten, den Antrag auf unbezahlten Urlaub schriftlich zu stellen und auch die Bedingungen in einem Dokument festzuhalten. Das ist wichtig, damit sich beide Seiten auf die Abmachung berufen können – zum Beispiel bei der Länge des unbezahlten Urlaubs.

Derzeit müssen viele Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen. Können sie unbezahlten Urlaub nehmen?

Sie können, aber Eltern haben noch andere Möglichkeiten, die finanziell günstiger sind. So hat die Bundesregierung die Zahl der Kinderkrankentage in der Corona-Pandemie von zehn auf 20 pro Elternteil erhöht, Alleinerziehende können insgesamt 40 Kinderkrankentage geltend machen. Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage – egal, wie viele Kinder in der Familie leben.

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Außerdem wurden die Voraussetzungen angepasst. Nun dürfen auch Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, die pandemiebedingt nicht in die Kindertagesstätte oder in die Schule gehen können, Kinderkrankentage nehmen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettolohns und wird von der Krankenkasse ausgezahlt, die Höchstgrenze liegt allerdings bei 112,88 Euro pro Tag.

In vielen Familien dürften die Kinderkrankentage bereits aufgebraucht sein. Außerdem haben Privatversicherte keinen Anspruch darauf. In diesen Fällen können Eltern eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes geltend machen. Sie bekommen dann 67 Prozent ihres Nettolohns erstattet – höchstens allerdings 2016 Euro für einen vollen Monat.

Die Möglichkeit besteht für Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird längstens zehn Wochen pro Elternteil beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende gewährt. Das Geld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde eine Erstattung beantragen.

Was ist, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird?

In dem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf höchstens sechs Monate unbezahlten Urlaub, die sogenannte Pflegezeit. Dies gilt allerdings nur für Beschäftigte von Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Nach Ablauf der Pflegezeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter zu den vorherigen Konditionen weiter zu beschäftigen. Das schreibt das Pflegezeitgesetz vor.

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Wird ein naher Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, etwa durch einen Sturz, einen Schlaganfall oder nach einer Coronavirus-Infektion, dürfen Arbeitnehmer sich außerdem bis zu zehn Tage lang von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten.

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