Ölembargo, Swift-Ausschluss und Co.

Wirtschaftskrieg gegen Putin: Diese Sanktionen hat die EU bereits gegen Russland verhängt

In der PCK-Raffinerie in Schwedt wird überschüssiges Gas in der Rohölverarbeitungsanlage verbrannt. (Symbolbild)

In der PCK-Raffinerie in Schwedt wird überschüssiges Gas in der Rohölverarbeitungsanlage verbrannt. (Symbolbild)

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union in den vergangenen Monaten eine Reihe von Sanktionen gegen Moskau verhängt. Russland hatte am 24. Februar des vergangenen Jahres seinen Einmarsch in die Ukraine begonnen. Ende September folgte die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson.

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+++ Alle Entwicklungen zum Krieg gegen die Ukraine im Liveblog +++

Insgesamt haben die EU-Staaten bereits zehn Sanktionspakete gegen Russland beschlossen, das jüngste folgte am ersten Jahrestag des Kriegs gegen die Ukraine. Diese ergänzen und erweitern die wegen der illegalen Krim-Annexion seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen. Neben gezielten restriktiven Maßnahmen zielen die Beschränkungen vor allem darauf ab, die Wirtschaft des kriegsführenden Aggressors zu schwächen. Wegen ihrer Beteiligung an der Invasion wurden auch Belarus und der Iran mit Sanktionen belegt. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, welche Beschränkungen bereits verhängt wurden.

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EU-Sanktionen gegen russische Einzelpersonen

Die EU hat gegen zahlreiche russische und russlandnahe Einzelpersonen Sanktionen erhoben. Diese umfassen etwa Reiseverbote, die den gelisteten Personen die Einreise in und die Durchreise durch das Gebiet der EU auf dem Land-, Luft- und Seeweg untersagen. Zu den Sanktionen gehört auch das Einfrieren von Vermögenswerten. Das bedeutet, dass alle Konten der gelisteten Personen und Organisationen bei EU-Banken eingefroren werden.

Zu den bekanntesten Personen auf der Sanktionsliste gehören Russlands Präsident Wladimir Putin, sein Außenminister Sergej Lawrow, der ukrainische Ex-Präsident Viktor Janukowitsch sowie der dem Kreml nahestehende Oligarch Roman Abramowitsch, der der ehemalige Besitzer des englischen Fußballklubs FC Chelsea ist. Zahlreiche weitere Politiker, Beamte, Militärs, Geschäftsleute, Propagandisten und Kriegsverbrecher wurden ebenfalls mit Sanktionen belegt – insgesamt 1386 Einzelpersonen.

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EU-Sanktionen gegen russische Organisationen

Die EU-Sanktionen richten sich auch gegen russische Unternehmen und Gruppierungen. Insgesamt stehen derzeit 171 Organisationen auf der Liste. Dazu gehören Banken und Finanzinstitute, paramilitärische Gruppen (etwa die Söldnergruppe Wagner), kremlfreundliche und propagandistische Medienunternehmen (zum Beispiel Russia Today) sowie Unternehmen aus den Bereichen Militär, Luftfahrt, Schiffbau und Maschinenbau.

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Vor allem Banken sind von den Sanktionen stark betroffen. Kurz nach Kriegsbeginn beschloss die EU gemeinsam mit weiteren Staaten, ausgewählte Institute vom Swift‑System auszuschließen. Inzwischen befinden sich zehn Banken aus Russland und vier aus Belarus auf der Liste. Diese sind seither von den internationalen Finanzströmen abgeschnitten und in ihren globalen Aktivitäten massiv eingeschränkt. Denn: Sie können seither keine internationalen Zahlungen mehr tätigen oder empfangen.

Unmittelbar nach dem russischen Einmarsch hat die EU zudem mit anderen Staaten alle Transaktionen mit der russischen Zentralbank verboten. Die Folge: Moskau kann seither nicht mehr auf einen großen Teil seiner Sparguthaben im Ausland zugreifen. Konkret sind schätzungsweise 388 Milliarden US-Dollar der internationalen Reserven Russlands eingefroren, die sich nach EU-Angaben im Februar 2022 auf rund 643 Milliarden US-Dollar beliefen.

ARCHIV - 15.09.2022, Ukraine, Isjum: Ein Blick auf nicht identifizierte Gräber von Zivilisten und ukrainischen Soldaten, die von russischen Streitkräften zu Beginn des Krieges getötet worden sein sollen, auf einem Friedhof in der kürzlich zurückeroberten Stadt. Am 24. Februar 2023 jährt sich der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. (zu dpa «Was von einem Jahr Krieg besonders in Erinnerung bleibt») Foto: Evgeniy Maloletka/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wie Russlands Krieg an der Weltordnung rüttelt

Putins Krieg gegen die Ukraine teilt die ganze Welt neu ein. Die Frontlinie verläuft nicht nur zwischen Russen und Ukrainern, sondern zwischen Demokratien und Diktaturen. Auf bittere Weise muss auch Deutschland wieder aufrüsten, um Kriegsverbrecher auf Abstand zu halten.

EU-Sanktionen für den Handel mit Russland

Der Fokus der EU-Restriktionen richtet sich jedoch gegen die russische Wirtschaft. Als Maßnahme dienen dabei vor allem Import- und Exportbeschränkungen. Mit diesen ist es europäischen Unternehmen verboten, bestimmte Produkte nach Russland zu verkaufen und umgekehrt. Ziel ist es, die russische Wirtschaft möglichst stark zu treffen. Ausgenommen sind Waren für die Bereiche Gesundheit, Pharmazie, Lebensmittel und Landwirtschaft.

Die weitreichendsten Einfuhrbeschränkungen richten sich gegen russische Energieträger. So haben die EU-Staaten im April mit dem fünften Sanktionspaket ein Kohleembargo beschlossen. Seit Mitte August ist dieses in Kraft, seither darf keine russische Kohle mehr importiert werden.

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Im Zuge des anschließenden sechsten EU-Sanktionspakets haben sich die Mitgliedsstaaten zudem auf ein Importverbot von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen verständigt. Seit Anfang Dezember ist der Rohölimport nicht mehr erlaubt, seit Februar gilt dies auch für raffinierte Erdölerzeugnisse. Für EU-Staaten, die besonders von russischen Ölimporten abhängig sind, gilt jedoch eine vorübergehende Ausnahme. Dazu zählen etwa Ungarn, Tschechien und die Slowakei.

Wirtschaftsminister Habeck will Umgehung von Russland-Sanktionen erschweren

Nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine gelangen sanktionierte Güter nach Russland.

Mit den beiden Stichtagen ist zudem für die jeweiligen Ölprodukte ein Preisdeckel in Kraft getreten. So darf Rohöl seither höchstens 60 US‑Dollar pro Barrel kosten. Für hochwertige Ölprodukte wie Diesel wurde eine Preisobergrenze von vorerst 100 US-Dollar pro Barrel vereinbart. Bei weniger hochwertigen Erdölprodukten wie Heizöl liegt diese zunächst bei 45 Dollar. Mit der Maßnahme soll einerseits die Kriegskasse des Kremls austrocknen und andererseits die Energiepreisentwicklung weltweit stabilisieren.

EU-Sanktionen: Welche Güter dürfen nicht nach Russland exportiert werden?

  • Spitzentechnologie (dazu zählen etwa Quantencomputer und fortgeschrittene Halbleiter, hochwertige Elektronikerzeugnisse und Software)
  • spezielle Maschinen und Fahrzeuge
  • bestimmte Güter und Technologien zur Raffinierung von Öl
  • Ausrüstung, Technologien sowie Dienstleistungen für die Energiewirtschaft
  • Güter und Technologien für die Luft- und Raumfahrtindustrie (etwa Flugzeuge und Ersatzteile oder Ausrüstungen für diese)
  • Waren der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologie
  • eine Reihe von Gütern, die für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten (zum Beispiel Drohnen)
  • Luxusgüter (etwa Luxusautos und -uhren sowie Schmuck)
  • zivile Feuerwaffen und sonstige Armeeausrüstung
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EU-Sanktionen: Welche Güter dürfen nicht aus Russland importiert werden?

  • Rohöl (seit Dezember 2022) und raffinierte Erdölerzeugnisse (ab Februar 2023), mit wenigen Ausnahmen
  • Kohle und andere feste fossile Brennstoffe
  • Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen
  • Gold und Schmuck
  • Zement, Holz, Papier und Kunststoffe
  • Meeresfrüchte und Spirituosen (etwa Kaviar und Wodka)
  • Zigaretten und Kosmetika

Die Auflistung umfasst dabei die wichtigsten Güter. Wer vorhat, selbst Waren aus Russland zu beziehen, sollte sich vorher genau informieren. Das zeigte zuletzt ein Fall aus Hannover. Weil ein CD-Sammler einen Tonträger von einem Privatmann aus Russland kaufte, bekam er prompt Post vom Zollfahndungsamt. Der Vorwurf: Er habe damit gegen das Wirtschaftsembargo der Europäischen Union verstoßen. Dem Mann droht nun ein empfindliches Bußgeld.

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