Tönnies beantragt Lohnkostenerstattung vom Land

Tönnies hat für seine Mitarbeiter in Quarantäne beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge zur Erstattung von Lohnkosten gestellt.

Tönnies hat für seine Mitarbeiter in Quarantäne beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge zur Erstattung von Lohnkosten gestellt.

Mehr als Tausend Mitarbeiter des Fleischkonzerns Tönnies haben sich mit dem Coronavirus infiziert, Tausende wurden vom örtliche Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Nun haben Tönnies und weitere Subunternehmer für ihre Mitarbeiter in Quarantäne beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge zur Erstattung von Lohnkosten gestellt. Die ”Neuen Westfälischen” (NW) hatte darüber berichtet.

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Infektionsschutzgesetz regelt Lohnzahlung im Quarantänefall

Wenn das Gesundheitsamt einen Betrieb schließt und dessen Mitarbeiter sich in Quarantäne begeben müssen, verpflichtet sich das Land, die Löhne zu zahlen – so sieht es das deutsche Infektionsschutzgesetz vor. Unternehmen können also Lohnzahlungen an ihre Mitarbeiter während der Quarantänezeit zum Teil vom jeweiligen Landschaftsverband zurückfordern. Von diesem Recht macht auch Tönnies nach dem massiven Corona-Ausbruch in seinem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück Gebrauch.

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Summe unklar

Nach Angaben eines Sprechers des LWL werden die Anträge jetzt nach Eingang abgearbeitet. Um welche Summen es sich handelt und wann die Anträge bearbeitet werden, sei völlig offen, sagte Sprecher Markus Fischer der Deutschen Presse-Agentur.

Die Löhne müssen vorerst von den Unternehmen bezahlt werden und können mit bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden. “Für uns ist nur schwer zu sagen, wie viele Tönnies-Beschäftigte betroffen sind. Bei uns gehen auch Anträge von Subunternehmen mit Sitz in ganz anderen Kreisen ein. Wir sehen dann nur, dass die Fleischindustrie betroffen ist, aber nicht auch ein konkreter Betrieb”, sagt Fischer.

RND/tmo/dpa


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