Steuerzinsenurteil: Die erbettelte Ohrfeige aus Karlsruhe
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Verfassungsrichter in Karlsruhe.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Berlin. Drei Gewalten gibt es in der bundesdeutschen Demokratie, und deren Verhältnis untereinander ist längst nicht immer spannungsfrei. Das ist von den Müttern und Väter der Verfassung so gewollt, weder Gerichte noch Gesetzgeber und schon gar nicht die Regierung sollen die ganze Macht an sich reißen können.
Die Berliner Politik und das Bundesverfassungsgericht verbindet eine besondere Hassliebe. Einerseits beklagen Parlamentarier wie Regierungsvertreter regelmäßig, die Karlsruher Richter würden ihre Kompetenzen überschreiten und sich mit einer weitgehenden Auslegung des Grundgesetzes in Bereiche einmischen, die eigentlich der Politik vorbehalten sein sollten.
Andererseits gibt es immer wieder Beispiele, wo die Politik durch faule Kompromisse, schlechtes Regierungshandwerk oder schlichte Untätigkeit ein Eingreifen der Richter geradezu herausfordert.
Die 6 Prozent Steuerzinsen, die der Fiskus seit den 1960er-Jahren unabhängig von allen Finanzmarktkrisen kassiert, sind dafür ein Paradebeispiel. Ein Zinssatz, der rein gar nichts mit der Realität an den Märkten zu tun hat und auf absehbare Zeit auch nicht mehr haben wird, wurde stoisch weiter erhoben – weil das Finanzministerium um Steuereinnahmen fürchtete und weil in den Koalitionsfraktionen offenbar niemand das Thema für bedeutsam genug hielt, um einen Konflikt mit der Regierung zu riskieren.
Das ist ein seltsames Verständnis von Politik, die dem grundsätzlichen Ziel verpflichtet sein sollte, das Land gerechter und das Leben der Menschen besser zu machen.
Durch ihre Untätigkeit haben Politik und Ministerialbürokratie die Ohrfeige aus Karlsruhe geradezu erbettelt – und nun bekommen. Zum Vertrauen in Regierung und Parlament trägt das nicht gerade bei.