Staat übernimmt Abschlagszahlung

Dezembersoforthilfe beschlossen: Was Gaskunden und Mieter jetzt wissen sollten

Flammen sind an den Brennern eines Gasherdes zu sehen.

Flammen sind an den Brennern eines Gasherdes zu sehen.

Im Dezember soll vielen Haushalten nach dem Willen der Politik eine hohe Gasrechnung erspart bleiben, die sogenannte Soforthilfe für Gas und Wärme hat am Montag den Bundesrat passiert. Wir erklären, was nun passiert – und vor allem, was das für Mieterinnen und Mieter bedeutet.

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Was bringt die Soforthilfe?

Bis spätestens im März die Gaspreisbremse greift, soll die Soforthilfe für eine „spürbare“ Entlastung sorgen, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium: Der Staat wird im Dezember je nach Einzelfall einen Teil oder die gesamte monatliche Abschlagszahlung bei Gas und Fernwärme übernehmen. Die Heizung im Dezember voll aufzudrehen wird trotzdem kostspielig. Vom Staat bezahlt wird nicht der tatsächliche Verbrauch im Dezember, sondern ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs.

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Wie hoch fällt die Entlastung aus?

Für die Entlastung ausschlaggebend ist der Gaspreis, der im Dezember fällig wird, dieser wird mit dem besagten Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert. Das Preisvergleichsportal Verivox geht davon aus, dass eine durchschnittliche Familie, die jährlich 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, bei aktuellen Marktpreisen etwa 297 Euro sparen wird. Wer Fernwärme bezieht, bekommt einen pauschalen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags zuzüglich 20 Prozent.

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Wie kommt das bei Kundinnen und Kunden an?

Bei jenen, die Gas und Wärme direkt vom Versorgungsunternehmen beziehen, entfällt laut Bundeswirtschaftsministerium schlussendlich die Abschlagszahlung für Dezember. Wärmeversorger können dem Wirtschaftsministerium zufolge auch auf eine „spätere“ Zurückzahlung ausweichen, Gasversorger sollen laut Kabinettsvorlage zur Soforthilfe überbezahlte Beträge „unverzüglich“ erstatten. Die Versorger können laut Kabinettsvorlage in einigen Fällen aber darauf ausweichen, die Zahlung „unverz aber entscheiden, ob sie auf die Zahlung verzichten oder die Summe später erstatten, wie das Wirtschaftsministerium erklärt. Nach dessen Angaben soll bei der Jahresabrechnung noch einmal abgeglichen werden, ob der jetzt prognostizierte Entlastungsbetrag stimmte. Sowohl Nachzahlungen als auch zusätzliche Rückerstattungen seien dann möglich.

Wie funktioniert das bei Mieterinnen und Mietern?

Auch Mieterinnen und Mieter sollen von der Soforthilfe profitieren, doch bei ihnen wird es kniffliger: In den meisten Fällen verfügen Wohnungen über keinen eigenen Gaszähler, stattdessen kauft der Vermieter das Gas bei Versorgungsunternehmen ein. Zunächst einmal spart also nur er Geld, wenn die Bundesregierung seine Dezemberzahlung übernimmt. Wenn die höheren Energiekosten bei der Betriebskostenabrechnung im kommenden Jahr bei Mieterinnen und Mietern ankommen, sollen die Vermieter ihre Ersparnis dann weitergeben, erklärt das Wirtschaftsministerium.

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ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht von Simone Andrea Mayer vom 4. November 2022: Bei einem Stromausfall können nur noch akkubetriebene Leuchten für etwas Helligkeit im Dunkeln sorgen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Was machen wir, wenn der Strom ausfällt, Marc Elsberg?

In seinem Roman „Blackout“ hat Marc Elsberg schon vor zehn Jahren die Gefahren eines wochenlagen Stromausfalls in Europa geschildert. Seit der Energiekrise zählt genau das zu den größten Ängsten einiger Menschen. Im Gespräch mit dem RND erklärt Elsberg, welche Szenarien tatsächlich zu einem Blackout in Europa führen könnten und welche nicht.

Funktioniert das?

Ob das immer klappt, bezweifelt der Deutsche Mieterbund (DMB): „Die getroffenen Regelungen sind sehr kompliziert und gerade für Mieterinnen und Mieter kaum transparent“, kritisiert etwa DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Ihr zufolge muss laut Gesetz der Entlastungsbetrag weder 2022 noch 2023 gesondert ausgewiesen werden. „Damit steigt die Fehler- und Missbrauchsanfälligkeit, gerade bei so einer komplizierten Berechnung wie jetzt vorgesehen“, sagte Weber-Moritz dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Bekommen Mieter schon vor 2023 Entlastung?

Bei Neumietverträgen, die höhere Energiekosten schon jetzt berücksichtigen, muss laut Wirtschaftsministerium ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden. Werden bei Bestandsmieten schon jetzt höhere Vorauszahlungen fällig, gibt es eine weitere Sonderregelung: „Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen“, heißt es beim Wirtschaftsministerium. „Bei Privatanbietern war so etwas völlig unüblich, die Regelung betrifft deshalb vor allem die Wohnungsgesellschaften der Kommunen“, sagte dazu am Montag aber Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, dem RND.

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Wie wird die Sonderregelung umgesetzt?

„Diejenigen, bei denen die Abschlagszahlung in den letzten neun Monaten bereits erhöht wurde, müssen diesen Betrag beim Vermieter geltend machen“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbands GDW, den Umgang mit der Sonderregel. Die Höhe ergebe sich dann aus der Anhebung der Vorauszahlung – wobei Mieterschützerin Weber-Moritz befürchtet, dass die genaue Summe schwer zu errechnen ist: „Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen steigenden Energie- und Betriebskosten ist oft nicht möglich“, kritisierte sie.

Was sollten Mieterinnen und Mieter jetzt tun?

Gedaschko betonte zudem, dass eine sofortige Umsetzung der Sonderregelung aus technischen und rechtlichen Gründen nicht bei allen Vermietern möglich sei, etwa wenn SEPA-Lastschriftverfahren nun kurzfristig geändert werden müssten. Doch der GDW-Präsident hofft ohnehin darauf, dass möglichst viele Mieterinnen und Mieter auf den kurzfristigen Rabatt durch die Sonderregel verzichten, und stattdessen darauf setzen, mit dem Geld die im kommenden Jahr fällige üppige Nachzahlung zu dämpfen. „Wir empfehlen, diesen Betrag stehen zu lassen, damit das dicke Ende nicht mit der Abrechnung kommt, sondern dass die Nachzahlung um diesen Betrag verringert wird“, sagte Gedaschko dem RND.

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Warum ist das alles so kompliziert?

Fachleute und Beteiligte sind sich weitgehend einig, dass die Dezembersoforthilfen mit der heißen Nadel gestrickt wurden, weil eine schnelle Umsetzung der Gaspreisbremse unmöglich war. Insbesondere die Sonderregelungen für jene, die jetzt schon mit höheren Energiekosten ringen, kamen – wie unter anderem Gedaschko betont – nicht auf Wunsch der Gaspreiskommission, sondern auf Betreiben der Politik zustande. „Die jetzige Regelung ist vor allem ein verzweifelter Versuch, ein Signal an die Bürger zu senden“, meint auch Warnecke.

Hinweis: In einer früheren Fassung hieß es, die Versorgungsunternehmen hätten die Wahl zwischen einem Verzicht auf die Abschlagszahlung und einer späteren Rückerstattung. Dies betrifft nur Fernwärmeversorger. Bei Gasversorgern ist stattdessen ein Verzicht auf die Dezemberzahlung beziehungsweise eine „unverzügliche“ Rückerstattung unnötig gezahlter Abschlagszahlungen vorgesehen.

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