So funktionierten die Cum-Ex-Geschäfte
:format(webp)/arc-anglerfish-eu-central-1-prod-madsack.s3.amazonaws.com/public/EVXWFUCMSBGBBAPBHQHE3HU47Q.jpg)
Aktionär A verkauft Aktien an Investor B. Das Besondere daran: A besitzt die verkauften Aktien noch gar nicht, er muss sie später liefern. Derartige Leerverkäufe sind in der Finanzwelt üblich.
:format(webp)/arc-anglerfish-eu-central-1-prod-madsack.s3.amazonaws.com/public/IKE4YRWGONFTZPTRL3ANN5S7K4.jpg)
Am Tag der Dividendenausschüttung erhält ein dritter Investor, nennen wir ihn C, eine Dividende. Auf den Ertrag muss er 25 Prozent Kapitalertragssteuer abführen. Über eine Bescheinigung von der Bank kann er sie sich später vom Finanzamt zurückholen, da er schon Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer bezahlt hat.
© Quelle: Janina Nicole Günther
:format(webp)/arc-anglerfish-eu-central-1-prod-madsack.s3.amazonaws.com/public/QBGTX7OL5VFEPCPZESXKTJOQGQ.jpg)
Investor C verkauft seine Aktien nach der Dividendenausschüttung an Investor A, der den Leerverkauf an Investor B getätigt hat. A liefert nun die gekauften und zuvor bereits weiterverkauften Aktien an B. B bekommt daraufhin ebenfalls eine Steuerbescheinigung, da er die Aktien zum Zeitpunkt der Ausschüttung ja durch den Leerverkauf formal schon besessen hat. Mit der Bescheinigung der Bank kann er sich nun die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent zurückholen, obwohl er diese nie bezahlt hat.
© Quelle: Janina Nicole Günther
:format(webp)/arc-anglerfish-eu-central-1-prod-madsack.s3.amazonaws.com/public/TXMIMFN67ZHZZAXB3HRWP2IYBU.jpg)
Den Investoren B und C wird beiden die Kapitalertragssteuer für dasselbe Aktienpaket erstattet. Die zusätzliche Rückerstattung teilen sich die Investoren mit dem Investor A.
© Quelle: Janina Nicole Günther