Scholz: Keine Lockerungen der Restriktionen aus wirtschaftlichen Gründen

Medizinische Kriterien müssen vor den ökonomischen stehen, so Scholz.

Medizinische Kriterien müssen vor den ökonomischen stehen, so Scholz.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich gegen eine Lockerung der Coronavirus-Einschränkungen aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen. Auch wenn die Maßnahmen sehr streng seien, ginge es um Leben und Tod, sagte der Bundesfinanzminister der “Bild am Sonntag”. “Ich wende mich gegen jede dieser zynischen Erwägungen, dass man den Tod von Menschen in Kauf nehmen muss, damit die Wirtschaft läuft”, betonte Scholz. “Solche Abwägungen halte ich für unerträglich.”

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Ein Abbau der Maßnahmen dürfe nur nach medizinischen und niemals nach ökonomischen Kriterien erfolgen, sagte der Vizekanzler. Wann das öffentliche Leben Stück für Stück wieder losgehen könne, werde allein davon abhängen, “wie gut es uns gelingt, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem damit zurechtkommen kann”, erklärte er.

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Noch kein Grund, die Regeln zu lockern

Es gelte nun abzuwarten, welche Wirkungen die Maßnahmen zeigten, sagte der SPD-Politiker: “Um den 20. April weiß man da hoffentlich mehr.” Nun gehe es vor allem darum, “dass wir alle uns an die Regeln halten, Abstand bewahren und die Ansteckung verlangsamen”. Kanzleramtschef Helge Braun hatte am Samstag klargestellt, dass es vor dem 20. April keine Lockerung der derzeitigen Einschränkungen geben werde. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, noch gebe es leider keinen Grund, die Regeln zu lockern.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hingegen forderte bereits jetzt Überlegungen für einen Ausstieg aus den Maßnahmen. “Der Satz, es sei zu früh, über eine Exit-Strategie nachzudenken, ist falsch”, schrieb der CDU-Vize in einem Gastbeitrag für die “Welt am Sonntag”.

Scholz: Steuerfreiheit bei Zuschusszahlung durch Arbeitgeber

Bundesfinanzminister Olaf Scholz trat am Sonntag in Potsdam vor die Kameras. Die Befreiung gelte für Zahlungen bis 1500 Euro.

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RND/epd


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