Reform des EEG lässt noch viele Fragen offen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/R6EDWWCP4FBW3DJDF7SIGG7KVA.jpeg)
Das das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung der Erneuerbaren Energien. Am heutigen Donnerstag will die Bundesregierung nun eine Novelle des EEG beschließen.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/
Was hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebracht? Dass Deutschland Ende des Jahres seinen Strombedarf fast zur Hälfte aus regenerativen Quellen decken kann. Immerhin. Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag höchstwahrscheinlich eine Novelle des EEG beschließen. Mit einer ganzen Reihe von Neuregelungen, die mehr grünen Strom möglich machen sollen. Aber das reicht bei Weitem noch nicht, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu erreichen.
Das räumen auch die Fraktionen der schwarz-roten Koalition mehr oder weniger offen ein. Denn sie haben einen sage und schreibe 320 Seiten starken Änderungsantrag formuliert, der mit dem EEG beschlossen werden soll. Die insgesamt 16 Punkte sind eine Liste der Themen, die noch nicht entschieden sind und deshalb auf das neue Jahr vertagt werden. Dazu zählt auch, „im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der erneuerbaren Energien zu definieren.“
Das ist der alles entscheidende Punkt beim EEG. Aber offensichtlich konnten sich Union und Sozialdemokraten da bislang nicht einigen. „Ich rechne auch nicht damit, dass die Koalitionäre dies in dieser Wahlperiode noch schaffen werden“, sagt Oliver Krischer, Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion. Ein renoviertes EEG ohne neue Ausbauziele sei „absolut absurd“. Er vermutet, dass das Thema erst von der nächsten Regierung angegangen wird – Ende September 2021 ist Bundestagswahl.
Ausbau der erneuerbaren Energien lässt nach
Das EEG regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung der erneuerbaren Energien. Wer eine Solaranlage installiert oder ein Windrad aufstellt, erhält für jede Kilowattstunde, die ins Stromnetz eingespeist wird, eine gesetzlich garantierte fixe Vergütung, und zwar für 20 Jahre. Die Sätze liegen über den Preisen am Strommarkt. Finanziert werden die Zahlungen durch eine Umlage, die die Stromkunden zahlen.
Dieser Mechanismus hat den Ausbau der erneuerbaren Energien in den vergangenen 20 Jahren vorangetrieben. Allerdings hat die Dynamik mächtig nachgelassen. Sie muss wieder neu befeuert werden, wenn die Ziele erreicht werden sollen, die sich die Bundesregierung für 2030 gesteckt hat. Dann soll mindestens 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen. In diesem Jahr werden es laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gut 46 Prozent. Von 46 auf 65 Prozent in zehn Jahren: Das scheint auf den ersten Blick machbar.
Bedarf nach elektrischer Energie wird steigen
Allerdings muss dabei bedacht werden, dass der Bedarf nach elektrischer Energie erheblich steigen wird, und zwar um mehr als 50 Prozent, wie mehrere Studien zeigen. Weil vieles elektrifiziert werden muss, insbesondere der Autoverkehr und die Beheizung von Wohnungen und Büros. Nur so können auch die Vorgaben erreicht werden, die die EU-Kommission kürzlich vorgegeben hat: Eine Minderung des Kohlendioxidausstoßes in der Union um mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 – als Voraussetzung dafür, dass die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt bleibt.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Mit dieser Novelle werden die Potenziale der erneuerbaren Energien für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausreichend gehoben.“ Auch der Bundesrat konstatiert in einer Stellungnahme: „Der Gesetzentwurf findet leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime … weiterentwickelt werden kann.“ Die Energiewirtschaft, Umweltverbände und die Grünen fordern, dass künftig pro Jahr mindestens doppelt so viele Ökostromanlagen errichtet werden wie bislang.
Vielzahl von Einzelregelungen
Immerhin gebe es aber eine „Vielzahl von Einzelregelungen“, die begrüßt werden könnten, stellt der Bundesrat fest. So haben sich die Großkoalitionäre auf dringend erforderliche Regelungen für alte Anlagen geeinigt, die Anfang des neuen Jahres aus der EEG-Förderung herausfallen werden. Sonnenstromerzeuger müssen nun doch nicht mehr mit teuren intelligenten Stromzählern gekoppelt werden. Die Investition hätte sich für Betreiber kleinerer Anlagen auf Dächern nicht gelohnt. Sie wären stillgelegt worden.
Für 20 Jahre alte Windräder soll für die ersten sechs Monate des neuen Jahres gelten, dass sie eine Vergütung für den Marktwert des Stroms erhalten plus einem Cent Zuschlag pro Kilowattstunde. Aber für Julia Verlinden, Energieexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, bringt diese Regelung wegen der Befristung und weil unklar sei, wie es danach weitergehe, „viel Unsicherheit“ für die Branche. Die Koalition verspricht lediglich, dass eine neue dauerhafte Förderregelung bald geschaffen werden soll.
„Bürokratische Entfesselung“ notwendig
Krischer beklagt indes, dass generell eine „bürokratische Entfesselung“ notwendig wäre. Er meint damit, das Streichen von komplizierten Regelungen, die derzeit unter anderem verhindern, dass riesige Potenziale für Fotovoltaik auf Dächern genutzt werden. Der „notwendige Push“ für die Solarenergie könne zudem erreicht werden, wenn die Vergütung für kleinere Anlagen „attraktiver gestaltet“ werde, ergänzt Andreae. Und bei den Ausschreibungen für große Anlagen müssten die Volumina gesteigert werden. Bei diesen Auktionen übersteigt die Zahl der Gebote regelmäßig die zur Verfügung gestellten Ausbaukapazitäten um ein Vielfaches.
Um der Windkraft neues Leben einzuhauchen, müssen nach Krischers Ansicht unter anderem die zulässigen Abstände der Rotoren zu Radaranlagen deutlich verringert werden, was in anderen Ländern längst umgesetzt worden sei. Und um Kommunen das Aufstellen von modernen Mühlen schmackhaft zu machen, brauche es eine verbindliche Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen. Im EEG-Entwurf wird das nur als unverbindliche Empfehlung formuliert.