Kursverluste nach Unfällen mit "Autopilot"

Probleme mit Tesla-Fahrzeugen: Aktionär reicht weitere Sammelklage ein

Archivbild: Auf dem Lenkrad des Elektroautos Model 3 von Tesla in einem Ausstellungsraum ist das Logo zu sehen.

Archivbild: Auf dem Lenkrad des Elektroautos Model 3 von Tesla in einem Ausstellungsraum ist das Logo zu sehen.

San Francisco. Ein Tesla-Aktionär will mit einer Sammelklage in den USA Wiedergutmachung für Kursverluste nach Unfällen und Problemen mit dem Fahrassistenzsystem „Autopilot“ erreichen. In der am Montag in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird Tesla, Firmenchef Elon Musk und anderen Top-Managern vorgeworfen, die Fähigkeiten der Technik mit falschen und irreführenden Angaben übertrieben dargestellt zu haben.

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Die Klage listet mehrere Tage auf, an denen der Kurs der Tesla-Aktie deutlich fiel - nachdem Unfälle oder Ermittlungen von US-Behörden zum „Autopilot“-System bekannt wurden. Die Vorwürfe fokussieren sich auch auf Musks wiederholte Ankündigungen in den vergangenen Jahren, Tesla-Autos würden sich schon bald komplett selbst steuern können.

Andere Klage Anfang Februar gescheitert

Wie schwierig es sein kann, die Kursentwicklung vor Gericht mit konkreten Ereignissen in Verbindung zu bringen, mussten allerdings Tesla-Aktionäre erst vor einigen Wochen in einem anderen Verfahren feststellen. Sie wollten ebenfalls mit einer Sammelklage Wiedergutmachung für Kursschwankungen nach Musks Ankündigung von August 2018, er wolle Tesla von der Börse nehmen.

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Sammelklage gescheitert: Freispruch für Musk
03.02.2023, USA, San Francisco: Elon Musk (r) verlässt das Gerichtsgebäude. In dem Prozess geht es um Betrugsvorwürfe von Anlegern gegen Tesla-Chef Elon Musk. Foto: Jeff Chiu/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Juristischer Erfolg für Elon Musk. Im Prozess um irreführende Tweets hat ein US-Geschworenengericht den Tesla-Chef am Freitag freigesprochen.

Ein Deal kam damals nicht zustande und die Börsenaufsicht SEC kam zu dem Schluss, Musk habe irreführende Angaben gemacht, als er schrieb, die Finanzierung dafür sei gesichert. Dennoch konnten Anwälte der Aktionäre die Geschworenen unter anderem nicht davon überzeugen, dass die Kursentwicklung entscheidend von Musks Tweets beeinflusst worden war.

RND/dpa

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