Pfand: Ab 2022 werden 25 Cent für Säfte, Sekt und Energydrinks fällig
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HO7XUS6G4JHLVO3DMY6GJA4SO4.jpeg)
Ab 2022 sind auch Säfte in Einwegflaschen pfandpflichtig.
© Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi
Hannover. Lange war das deutsche Pfandsystem kompliziert und für die Kundinnen und Kunden im Supermarkt oft nicht nachvollziehbar. Denn warum wird auf Mineralwasser in der PET-Flasche 25 Cent Pfand erhoben – auf Saft in der gleichen Einwegflasche aber nicht? Das sei ein „großes Durcheinander, das dringend bereinigt werden musste“, sagt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen und Chef der Abfallwirtschaftsbetriebe in Münster.
Zum Jahreswechsel ist es nun so weit: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes werden die Pfandregeln in Deutschland einfacher und umweltfreundlicher. Es gibt aber weiter Ausnahmen – zum Beispiel für Milch und Kakaogetränke. Ein Überblick.
2022: Pfand auf Saft in Einwegflaschen
Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Einwegflaschen ausgeweitet. Dann müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Frucht- und Gemüsesäfte, Sekt, Wein, Cider, alkoholische Mischgetränke sowie Energydrinks 25 Cent Pfand bezahlen – sofern sie in einer Einwegflasche verkauft werden. Diese besteht meist aus dünnem Plastik und ist durch das DPG-Logo der Deutsche Pfandsystem GmbH gut von dickwandigeren Plastik-Mehrwegflaschen zu unterscheiden.
Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auf alle Getränkedosen 25 Cent Pfand erhoben. Bisher galt die Pfandplicht nicht für Milchgetränke und Getränke für Säuglinge und Kinder in Dosen.
Dennoch gibt es weiter Ausnahmen. So dürfen Milch und Milchmischgetränke wie Kakao, Vanillemilch und Kefir weiter in Einwegflaschen ohne Pfand verkauft werden. Für diese Produkte gilt eine Übergangsregelung bis 2024. Außerdem dürfen Getränke, die vor dem Stichtag 1.1.22 abgefüllt wurden, noch bis Juli 2022 pfandfrei weiterverkauft werden.
2024: Pfand auf Milchgetränke in Einwegflaschen
Zuerst sollten Milchgetränke ebenfalls ab 2022 mit einem Einwegpfand belegt werden, so stand es noch im Gesetzentwurf. Doch die Milchlobby stellte sich vehement dagegen. Ihre Argumentation: Einwegflaschen mit Milchprodukten seien aus hygienischen Gründen schwer zu recyceln, es drohten Schimmelpilze und Ähnliches.
„Ich halte das für Unsinn“, ärgert sich Abfallexperte Hasenkamp über die Ausnahmeregelung. „Es gab lange Zeit in den Supermärkten auch Milch in Glasflaschen, die man hinterher wieder in den Markt zurückgebracht hat. Das hat gut funktioniert.“
Ab 2024 soll dann aber auch für Milch, Kakao und Co. keine Ausnahme mehr gemacht werden. Werden sie in Einwegflaschen verkauft, fallen 25 Cent Pfand an.
2025 und 2030: Einwegflaschen müssen zu einem Teil aus Rezyklat bestehen
PET-Einwegflaschen müssen ab 2025 mindestens zu 25 Prozent aus recyceltem Plastik, sogenanntem Rezyklat, bestehen. Diese Quote steigt ab 2030 auf einen Anteil von mindestens 30 Prozent an. Für Hasenkamp ist diese Regelung nicht sehr ambitioniert: „Da wäre auch mehr möglich gewesen. Einige Hersteller machen das vor, deren Einwegflaschen weisen schon jetzt einen viel höheren Rezyklatanteil auf.“
Die Bundesregierung selbst teilt mit, dass bereits im Jahr 2015 PET-Getränkeflaschen durchschnittlich 26 Prozent Recyclingmaterial enthielten. Außerdem seien die technischen Voraussetzungen für das Produzieren von Getränkeflaschen aus 100 Prozent Rezyklat gegeben.
Warum dann keine höheren Quoten? Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass Rezyklat derzeit auf dem Markt sehr begehrt und knapp ist. Laut Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe ist das recycelte Plastik deshalb oft sogar teurer als Neumaterial.
Mehrweg bleibt besser
Auch wenn der Recyclinganteil steigt: Einwegflaschen aus Plastik sind für die Umwelt immer schlechter als Mehrwegflaschen, die 20- bis 50-mal wieder befüllt werden können. Am umweltfreundlichsten sind Glasflaschen von regionalen Herstellern, die keine weiten Transportwege zurücklegen mussten.
Recyclingexperte Hasenkamp spricht sich außerdem dafür aus, standardisierte Flaschen wieder verpflichtend einzuführen: „Früher waren standardisierte Gefäße wie die sogenannte Perlflasche beim Mineralwasser oder die braune 0,5-Liter-Standard-Bierflasche üblich“, sagt er.
Diese konnten von vielen verschiedenen Abfüllern deutschlandweit gereinigt und dann weiter genutzt werden. So sparte man sich weite Wege. „Aus Marketinggründen ist dieses System leider immer weiter zurückgegangen. Für die Umwelt wäre es aber gut, es gesetzlich wieder einzuführen.“