Tarifstreit im öffentlichen Dienst: Gewerkschaften lehnen Angebot ab - neue Streiks drohen
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Mitglieder der Beamtenbund dbb und anderer Berufsgruppen demonstrieren bei einer Protestaktion der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.
© Quelle: Carsten Koall/dpa
Potsdam. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Die Arbeitgeber legten am Donnerstag zwar ein Angebot vor, die Gewerkschaften wiesen dies aber umgehend zurück. Verdi und der Beamtenbund dbb kündigten eine Ausweitung der Warnstreiks an.
Das Angebot von Bund und Kommunen umfasst unter anderem eine Entgelterhöhung von insgesamt fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2500 Euro. „Dieses Angebot ist Ausdruck des Respekts“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sollen Ende März fortgesetzt werden. Arbeitgeber und Gewerkschaften vertagten sich nach zweitägigen Beratungen in Potsdam auf den 27. März. Dies sagte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi am Donnerstagabend.
Verdi und dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen
„Wenn wir davon ausgehen müssen, dass das Angebot so bleibt, dann wird es sowohl in Bezug auf die Dauer von Warnstreiktagen als auch die Zahl der betroffenen Bereiche eine Ausweitung geben bis zum dritten Verhandlungstermin“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. Der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, warnte vor einer klaren Antwort in den nächsten Tagen. „Was wir an erster Reaktion aus der Verhandlungskommission schon bekommen haben, zeigt, dass der Unmut groß ist.“ Daher müsse dieser Unmut weiter auf die Straße gebracht werden.
Verdi und der dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeberseite hatte die Forderungen als „nicht leistbar“ abgelehnt.
Die Verhandlungen betreffen unter anderem Erzieherinnen, Krankenschwestern, Busfahrer, Altenpflegerinnen, Feuerwehrleute, Müllwerker und etliche andere Berufe, die beim Bund oder in Kommunen beschäftigt sind. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Länder gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.
RND/dpa