Nach Razzien: Diese Probleme hat die deutsche Fleischindustrie

Leiharbeit in der Fleischindustrie steht spätestens seit der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit.

Leiharbeit in der Fleischindustrie steht spätestens seit der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit.

Stuttgart. Die bundesweiten Ermittlungen gegen Firmen aus der Fleischindustrie, die im Verdacht stehen, illegal Arbeitskräfte für die Fleischindustrie nach Deutschland eingeschleust zu haben, zeigen, wie die Branche augenscheinlich (weiter)arbeitet. Die Razzien lösen zudem eine Fortsetzung der bundesweiten Debatte aus, die bereits Mitte Juni mit den massenhaften Corona-Infektionen in Fleischbetrieben der Firma Tönnies angefangen hatte.

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Seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sagte deren Vorsitzender Guido Zeitler zu den aktuellen Ermittlungen: “Die heutigen Razzien der Bundespolizei wegen illegaler Leiharbeit in der Fleischindustrie belegen einmal mehr, dass das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren beraten wird, ohne Abstriche beschlossen und umgesetzt werden muss.” Der Gewerkschaftschef ergänzt: “Dieselben Firmen, die Osteuropäer illegal einschleusen und ausbeuten, vermitteln sowohl Beschäftigte mit Werkverträgen und haben Zulassungen für Leiharbeit.”

Lohndumping durch Werkverträge

Die größten Probleme der Fleischindustrie sind zwar der Politik bekannt, doch weiterhin präsent: Akkordarbeit, Massenunterbringung, geringe Sozialleistungen und ein niedriger Lohn durch Werkverträge.

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Generell sind Werkverträge in der Wirtschaft ein bewährtes Mittel. In sehr vielen Branchen sind sie präsent: Automobilindustrie, IT-Entwickler, Bau oder Handwerk – überall werden Werkverträge vergeben. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. In der richtigen Ausgestaltung ist gegen diese Form der Zusammenarbeit auch nichts einzuwenden.

Akkordarbeit ist oft der Standard

Das Problem ist, dass Werkverträge aber auch von Unternehmen und Branchen genutzt werden, um Lohndumping durchzuführen. Gerade in der Fleischindustrie ist das der Fall – in einer Branche, in der knapp 60 Prozent des Marktanteils die drei Branchengrößen Tönnies, Westfleisch und Vion auf sich vereinen, wie aus dem jährlichen Bericht zur Marktlage bei Fleisch des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht.

Mit Werkverträgen wurde bisher in der Fleischindustrie meist der gesetzliche Mindestlohn, der oftmals nur auf dem Papier steht, ausgehebelt, weil die Arbeitskräfte zum größten Teil bei Subunternehmen angestellt sind. Die Arbeiter müssen mit langen Arbeitszeiten zurechtkommen – obwohl offiziell eine geringere Stundenzahl vereinbart wurde als die, die die Beschäftigten tatsächlich arbeiten. Nicht selten werden auch weniger Stunden ausgezahlt als gearbeitet wurden.

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Schweinepest kann Milliardenverlust bedeuten
ARCHIV - 13.07.2020, Mecklenburg-Vorpommern, Ramin: Nach dem offiziellen Baustart wird an der deutsch-polnischen Grenze ein Wildschutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) errichtet. Mecklenburg-Vorpommern erh��ht nach dem ersten best��tigten Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland die Schutzvorkehrungen. (zu dpa "Backhaus mahnt nach Schweinepest in Brandenburg zu gr����ter Vorsicht") Foto: Bernd W��stneck/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nach dem ersten positiven Fall der Afrikanischen Schweinepest hoffen Schweinehalter und Schlachthöfe, dass sich der Erreger nicht so weit ausgebreitet hat.

Nicht selten verwahrloste Arbeiterunterkünfte

Wenn die Arbeiter dann die Akkordarbeit an einem Tag geschafft haben, erwartet sie häufig eine kleine Unterbringung in verwahrlosten Unterkünften zu völlig überteuerten Mieten, um am nächsten Tag wieder von vorne anzufangen.

Das alles will die Politik nun ändern. Bundesarbeitsminister Heil plant, dass Werkverträge vom 1. Januar 2021 und Leiharbeit vom 1. April 2021 in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben verboten sein sollen. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern.

Wir beenden die organisierte Verantwortungslosigkeit und räumen in dieser Branche auf.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte (auch für Wohnheime außerhalb der Betriebsgelände) und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen, da nach Ansicht der Regierung Betriebe zu selten kontrolliert werden. Von 2026 an sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe Besuch von den Behörden bekommen.

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Ruf nach einem flächendeckenden Tarifvertrag

Angesichts der geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie wollte nun auch die Branche selbst einen flächendeckenden Tarifvertrag aushandeln, in dem die Probleme zu Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden sollen. Doch die Fronten sind schon zu Beginn verhärtet:

Laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) würden die Arbeitgeber solche Tarifverhandlungen offensichtlich nur dazu missbrauchen, um das angekündigte Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit doch noch zu verhindern. Ebenso gäbe es wohl auch Uneinigkeit innerhalb der Fleischindustrie, so die Gewerkschaft.

So habe ein großer Interessenverband, der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie, der NGG in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass dessen Unternehmen kein Interesse an bundesweiten tariflichen Regelungen hätten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat derweil vor dem Hintergrund der aktuellen Ermittlungen davor gewarnt, das geplante Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie zu verwässern. “Wir beenden die organisierte Verantwortungslosigkeit und räumen in dieser Branche auf. Umso wichtiger ist es, dass die geplanten Veränderungen nicht durch lautes Gebrüll der Lobby verwässert werden”, mahnte Heil.

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RND/casc

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