Bundesregierung verschweigt Anwaltskosten für Mautverfahren
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Fahrzeuge stehen auf der Autobahn 8 Salzburg-München im Stau. (Archivbild)
© Quelle: Ursula Düren/dpa
Berlin. Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie lange das Schiedsgerichtsverfahren zur gescheiterten Pkw-Maut noch dauern wird und verweigert Auskünfte darüber, wie hoch die Anwaltskosten für den Rechtsstreit mit dem Betreiberkonsortium inzwischen sind. Beides geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Sven-Christian Kindler hervor.
Kindler hatte gefragt, in welchem Zeitraum die Bundesregierung mit dem Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zur Pkw-Maut rechnet und welche Kosten dem Bund bisher im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung entstanden sind.
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Auf beide Fragen antwortete Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) ausweichend beziehungsweise indem er auf Antworten der Bundesregierung auf frühere Anfragen verweist, die aber im Fall der Kostenfrage nicht den aktuellen Stand enthalten und bei der Frage nach der Dauer des Verfahrens keinen Zeitraum benennen.
Kindler kritisiert Intransparenz
Grünen-Politiker Kindler wirft dem zuständigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) daher Intransparenz vor. „Zum x-ten Male versucht Andreas Scheuer, wichtige Informationen zum Mautdesaster unter Verschluss zu halten und den Bundestag hinter die Fichte zu führen. Was will er diesmal verbergen?“, sagte Kindler dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Andreas Scheuer zögert seit dem EuGH-Urteil die Schlussrechnung für seinen Mautskandal künstlich hinaus“, so Kindler weiter. „Die Zeche für seine Mautdesaster soll die neue Bundesregierung zahlen.“
Scheuer hatte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die deutschen Mautpläne gegen europäisches Recht verstoßen, die Verträge mit den Betreibern gekündigt und das mit Qualitätsmängeln begründet. Die Unternehmen verklagen den Bund nun auf 560 Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren findet nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern vor einem Schiedsgericht statt.