Kommentar

Es ist gut, dass Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten dürfen

Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft in Berlin.

Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft in Berlin.

Hannover. Deutschland hat dazu gelernt: Als 2015 zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und anderen Ländern kamen, stand ihnen eine monatelange bürokratische Prozedur bevor. Bei den Geflohenen aus der Ukraine geht es hingegen schnell. Ihr Aufenthaltsstatus ist keine drei Wochen nach dem russischen Angriff ebenso geklärt wie der Zugang zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt.

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Für Geflüchtete ist das zweifellos eine gute Nachricht. 2015 klagten nicht wenige von ihnen, dass sie die fehlende Arbeitserlaubnis zum Däumchendrehen im Flüchtlingsheim zwang. Jemand, der gerade erst Haus, Hof und womöglich Verwandte verloren hat, muss natürlich nicht arbeiten. Aber 2022 hält sich der Staat aus der Entscheidung raus.

Zu verdanken ist das auch der Bundesregierung, die 2015 die Grenzen offen hielt. Seitdem ist weder die Arbeitslosigkeit explodiert noch litt der Arbeitsmarkt anderweitig. Die oft beschworene „Einwanderung ins Sozialsystem“ ist ausgeblieben – was heute sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften und Wissenschaftler ganz genau wissen.

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Gute Arbeit sollte das Ziel sein

Deutschland wird dennoch weiter lernen müssen. Denn sollten Flüchtlinge aus der Ukraine länger bleiben, wird es darauf ankommen, sie nicht in irgendwelche, sondern in gute Arbeit zu bringen. Mit Blick auf einige, die 2015 ankamen und heute bestenfalls für Amazon Pakete schleppen, wird das keine einfache Herausforderung.

Einfach ist eine Flucht allerdings nie – und ein Aufnahmeland steht vor allem in der Verantwortung, die Bürde zu erleichtern. Mit Blick auf die Arbeitsaufnahme ist nun der erste Schritt getan, mit Sprachkursen und guter Beratung braucht es mindestens zwei weitere.

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