Neue Überbrückungshilfen: So will der Staat Restaurants, Clubs und Bars retten
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Auch wenn die Gastronomie unter Auflagen wieder öffnen darf, haben viele Restaurantbetreiber mit hohen Umsatzeinbußen zu kämpfen.
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
Das Kabinett hat große Teile des milliardenschweren Konjunkturpakets auf den Weg gebracht - dazu gehören auch sogenannte Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Schon seit März zahlt der Staat Selbstständigen einen Zuschuss, den sie nicht zurückerstatten müssen. Allerdings war eine Antragstellung nur bis zum 31. Mai 2020 möglich. Die nun beschlossenen Überbrückungshilfen gelten für die Monate Juni bis August - sie lösen das bisherige Programm ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Welche Unternehmen können die Hilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Corona-bedingt starke Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben und hatten. Um Hilfen zu erhalten, müssen die Umsätze im April und Mai diesen Jahres um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai des Vorjahres zurückgegangen sein. Außerdem müssen die Umsätze in den Monaten Juni bis August 2020 ebenfalls um mindestens die Hälfte geringer ausfallen. Grundsätzlich gilt die Überbrückungshilfe branchenübergreifend, sie ist aber im Speziellen für die besonders betroffenen Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Jugendherbergen, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schausteller, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich Messeveranstaltungen gemacht.
Mit wie viel Geld können die betroffenen Unternehmen rechnen?
Der Staat erstattet den Unternehmen im Regelfall bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten für die Monate Juni bis August 2020. In Extremfällen, nämlich bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent, können sogar bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Allerdings sollen die Hilfen bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten 9000 Euro nicht übersteigen, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten sind es 15.000 Euro. Begründete Ausnahmen sollen möglich sein. Der Maximalbetrag für größere Unternehmen liegt bei 150.000 Euro für die drei Monate. Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende.
Wie können Unternehmen die Hilfen beantragen?
Das ist noch nicht abschließend geregelt, denn vorher müssen noch entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden, über die das Geld ausgezahlt wird. In dem Eckpunktepapier der Koalition steht zur Antragstellung lediglich, dass “geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen” sind. Klar ist allerdings schon, dass die Antragsfrist am 31. August 2020 und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020 endet.
Wie viel kostet das Programm den Staat?
Das Volumen des Programms liegt bei maximal 25 Milliarden Euro.
Wie beurteilt die Gastronomie die Unterstützung?
Der Präsident des Deutsche Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Guido Zöllick, sagt, die Überbrückungshilfen seien für die betroffenen Unternehmen “überlebenswichtig”. Es sei aber offen, ob sie ausreichen werden. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz." Zöllick fordert deshalb eine Ausweitung auf sieben Monate.