Ersatz für Gaskraftwerke

Reservekraftwerke: Ostministerpräsidenten fürchten rechtliche Probleme bei Dauerbetrieb

Blick über die Abraumhalden im Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (Leag). Im Hintergrund steigt Wasserdampf aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerkes Schwarze Pumpe.

Blick über die Abraumhalden im Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (Leag). Im Hintergrund steigt Wasserdampf aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerkes Schwarze Pumpe.

Berlin. Die Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Braunkohleländer Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt befürchten, dass es beim Dauerbetrieb von Kohlekraftwerken aus der Kraftwerksreserve rechtliche Probleme geben könne, die einem Abruf des vollen Potenzials der Reserveleistung im Wege stehen. Das geht aus einem Brief von Michael Kretschmer (CDU), Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU) an Bundeswirtschafts­minister Robert Habeck (Grüne) hervor, der dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Die Kraftwerksblöcke in der Sicherheits­bereitschaft, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 in die „Versorgungsreserve“ überführt werden sollen, entsprächen nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Bundes-Immissions­schutzgesetzes für einen Dauerbetrieb, schreiben die drei Ministerpräsidenten. Eine Nachrüstung der Anlagen oder individuelle Ausnahme­genehmigungen seien bis zum Winter nicht möglich, so die Regierungschefs weiter. „Um einen rechtskonformen Betrieb rasch zu ermöglichen, bitten wir die Bundesregierung deshalb um eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung“, heißt es in dem Brief.

Auch für die fortlaufende Versorgung der Reservekraftwerke mit Brennstoff aus den Braunkohle­tagebauen fehle eine rechtliche Absicherung, klagen die Länderchefs. „Aufgrund dessen sollte der Bundesgesetzgeber ausdrücklich auch die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohle­tagebaue für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung bis zum 31. März 2024 feststellen“, fordern sie.

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