Kind in Quarantäne: Bekommen Eltern weiter Lohn?

Wenn die Schule geschlossen ist, müssen Eltern von jüngeren Kindern zu Hause bleiben – und bekommen dafür eine Entschädigung.

Wenn die Schule geschlossen ist, müssen Eltern von jüngeren Kindern zu Hause bleiben – und bekommen dafür eine Entschädigung.

Nach den neuen Corona-Bestimmungen der Bundesregierung bleiben Schulen und Kitas im November geöffnet. Trotzdem kommt es immer wieder dazu, dass ganze Schulen, Schulklassen, Kita-Gruppen oder einzelne Kinder unter Quarantäne gestellt werden. Für die betroffenen Eltern bedeutet das meist, dass ein Elternteil nicht arbeiten kann, weil es das Kind zu Hause betreuen muss. Doch welche Ansprüche haben Eltern in diesem Fall?

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Das regelt das neue Infektionsschutzgesetz im Paragraf 56 (Entschädigung). Demnach bekommen Eltern eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall, wenn sie ein Kind zu Hause betreuen müssen, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Nach dem derzeit geltenden Gesetz ist es dafür außerdem nötig, dass die Kita oder Schule von einer zuständigen Behörde geschlossen wurde.

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Neues Gesetz schließt Lücke

Diese Regelung hat in der Vergangenheit einige Eltern in Schwierigkeiten gebracht, denn sie galt nicht, wenn einzelne Kinder in Quarantäne waren, weil sie selbst Kontakt zu einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person hatten. Das Bundeskabinett hat deshalb nachgebessert: In einer Gesetzesvorlage vom 28. Oktober heißt es, dass nun auch Eltern entschädigt werden, wenn einzelne Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden. Die Gesetzesänderung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und tritt voraussichtlich im Dezember in Kraft.

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Erstattet werden 67 Prozent des Verdienstes

Anders als wenn berufstätige Eltern selbst in Quarantäne sind, bekommen sie allerdings nicht ihren gesamten Verdienstausfall erstattet, sondern nur 67 Prozent (höchstens 2016 Euro für einen vollen Monat). Die Entschädigung wird längstens zehn Wochen pro erwerbstätigem Elternteil beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende gewährt. Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.

Keine Entschädigung in den Ferien

Eltern bekommen keine Entschädigungszahlungen, wenn die Kita oder Schule während der Quarantänezeit ohnehin geschlossen wäre – etwa weil Ferien sind.

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Die Auszahlung übernimmt während der ersten sechs Wochen der Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde eine Erstattung beantragen. Die Regelung wird mit dem neuen Gesetz bis zum März 2021 verlängert.

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