Kfz-Versicherung: Diese Vertragsbedingungen machen die Tarife teuer

Um im Fall der Fälle gut abgesichert zu sein, sollte die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 50 bis 100 Millionen Euro liegen.

Um im Fall der Fälle gut abgesichert zu sein, sollte die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 50 bis 100 Millionen Euro liegen.

Die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer können noch bis zum 30. November ihre Kfz-Versicherung wechseln. Denn üblicherweise laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

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Ein Wechsel kann sich lohnen: Vor allem, wer schon lange beim gleichen Versicherer ist, hängt oft in einem alten und teuren Tarif fest. Eine neue Kfz-Versicherung kann mehrere Hundert Euro billiger sein.

Aber auch unter den neuen Versicherungstarifen gibt es erhebliche Preisunterschiede. So bekommt man für die Teilkasko-Versicherung eines zehn Jahre alten VW-Passat Diesel derzeit Tarifangebote zwischen 322 Euro und 693 Euro jährlich – bei ähnlichen Konditionen. Doch welche Tarifbedingungen sind empfehlenswert und welche nur unnötig teuer? Ein Überblick:

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Beliebiger Fahrerkreis:

Beim Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung können Autofahrerinnen und Autofahrer wählen, wer den Wagen normalerweise fahren darf – üblich sind der Halter oder die Halterin und der Lebenspartner, erweitert werden kann die Anzahl der Fahrer auf die Kinder oder gar auf einen beliebig großen Personenkreis.

Doch das kann teuer werden. „Ganz erheblich wird der Preis vom Fahrerkreis beeinflusst, also wie viele Personen das Fahrzeug nutzen. Das fällt deutlich mehr ins Gewicht als etwa die Kilometerleistung im Jahr oder ein Garagenstellplatz“, sagt Lena Sington von der Zeitschrift „Finanztest“. In einer Beispielrechnung des Vergleichsportals Check 24 verteuerte sich der Versicherungstarif für einen VW Golf VII um 195 Prozent, wenn jeder ans Steuer durfte.

Kilometerleistung pro Jahr:

Die Versicherer wollen auch wissen, wie viele Kilometer das Auto voraussichtlich im Jahr bewegt wird. Dabei lohnt sich eine zurückhaltende Schätzung – denn laut dem Check-24-Vergleich zahlt der Halter des Golf VII im Durchschnitt 12 Prozent mehr für seine Versicherung, wenn er 12.000 statt 6000 Kilometer pro Jahr angibt.

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Kein Sorge, falls das Auto dann doch mehr gefahren wird, kann der Versicherungsnehmer die Kilometerleistung im Nachhinein anpassen und der Betrag wird nachberechnet. Erst Anfang November hat das Landgericht Koblenz in einem solchen Fall die Klage eines Versicherers abgewiesen, der 500 Euro Vertragsstrafe von einem Versicherten verlangt hatte (Az.: 16 S 2/21). Die Strafe sei bei einem einfach fahrlässigen Verstoß nicht verhältnismäßig.

Selbstbeteiligung:

Die meisten Versicherer lassen ihre Klienten zwischen verschiedenen Optionen bei der Selbstbeteiligung wählen. Üblich sind bei Teilkasko und Vollkasko 150, 300 oder 500 Euro – bis zu dieser Summe zahlen Versicherte Schäden dann selbst. Der Ratgeber-Blog „Finanztip“ empfiehlt mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung bei der Vollkasko und 150 Euro bei der Teilkasko. Letzteres senkte die Beiträge in einer Beispielrechnung von „Finanztip“ aus dem Sommer 2020 um 18 Prozent.

Werkstattbindung:

Wer bei einem Schaden nicht auf die Werkstatt seiner Wahl besteht, kann einen Tarif mit Werkstattbindung wählen. Die Versicherung bestimmt dann, wohin das Auto für die Reparatur gegeben werden darf. Das bringt Versicherten in den Beispielrechnungen von „Finanztip“ und Check 24 einen Rabatt von durchschnittlich 10 Prozent. Allerdings müssen Autofahrer und Autofahrerinnen dafür mitunter weitere Wege zur Werkstatt in Kauf nehmen, auch die Wartezeit kann länger ausfallen.

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Zahlweise:

Viele Versicherer bieten eine monatliche, viertel- halb- oder jährliche Zahlung der Beiträge an. Dabei kommen die Versicherten, die bereit sind, ein Jahr im Voraus zu bezahlen, deutlich günstiger weg. In der Finanztip-Beispielrechnungen lag die Ersparnis bei durchschnittlich 9 Prozent.

Erweiterte Schadenfreiheitsklassen:

Unfallfreie Jahre belohnen die Versicherer mit Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen), die die Tarife günstiger machen. Ihre SF‑Klasse können Versicherte bei einem Wechsel mitnehmen. Allerdings endet die Staffel üblicherweise bei SF 35. „Wer viele Jahre unfallfrei fährt und einen älteren Vertrag hat, ist in der SF-Staffel möglicherweise schon bei SF 35 und damit am Ende angekommen“, sagt Lena Sington von der Zeitschrift „Finanztest“. „Hier kann es sich lohnen, nach einem neuen Vertrag mit längerer SF‑Staffel zu fragen, etwa bis SF 50.“ Dafür gebe es aber keine einheitliche Regelung unter den Versicherungen.

Das sollte eine Kfz-Versicherung unbedingt beinhalten:

Einig sind sich Verbraucherschützer, dass die Deckungssumme in der Kfz‑Haftpflichtversicherung bei 50 bis 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen sollte – die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen liegen deutlich darunter. Außerdem sollten Autofahrer auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt zudem Marderschäden und deren Folgen sowie erweiterte Wildschäden zu versichern.

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