Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln: Das müssen Verbraucher wissen

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Inga Stracke vom 29. Oktober 2019: Nicht verpassen: Stichtag zum Kündigen der bestehenden Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30. November. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Inga Stracke vom 29. Oktober 2019: Nicht verpassen: Stichtag zum Kündigen der bestehenden Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30. November. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Sind Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung unzufrieden oder möchten eine günstigere Variante nutzen, dann können Sie Ihre aktuelle Police in der Regel jährlich bis Ende November kündigen. Alles zum Stichtag 2020 und was Sie sonst noch über das Wechseln oder Kündigen Ihrer Autoversicherung wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Kfz-Versicherung kündigen: Das ist die Kündigungsfrist für 2020

In jedem Jahr haben Sie bis Ende November Zeit, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen oder zu wechseln. 2020 fällt der Stichtag demnach auf Montag den 30. November.

Achten Sie in jedem Fall darauf, Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig abzusenden. Denn bei der ordentlichen Kündigung zählt das Datum, an dem das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingeht. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, wird Ihre Police automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

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Kfz-Versicherung wechseln: So gehen Sie vor

Bei einem Wechsel der Autoversicherung gehen Sie ähnlich vor. Auch hier ist der Stichtag also der 30. November. Für einen Wechsel der Autoversicherung kommen viele Gründe infrage: etwa fehlende Leistungen oder zu hohe Beiträge, bei denen ein anderer Versicherer die bessere Alternative sein kann.

Wichtig: Bevor Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie bereits einen neuen Versicherer gefunden haben. Denn eine Versicherung kann einen Antrag auf Schutz auch ablehnen. Umso sinnvoller ist es also, dass Sie Ihre alte Versicherung erst kündigen, wenn der neue Vertrag bereits wirksam ist.

Kündigungsschreiben für Kfz-Versicherung: Das muss drinstehen

  • Anschrift des Absenders
  • Anschrift der Versicherung
  • Datum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund angeben – etwa: „fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres“ oder „Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“
  • Bei Kündigung in Schriftform: Unterschrift
  • Bei Kündigung per E-Mail (falls möglich): Schreiben Sie in die Betreffzeile „Kündigung der Kfz-Versicherung“ oder eine ähnlich eindeutige Formulierung
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Autoversicherung wechseln: So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das ist hauptsächlich bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel der Fall:

  • Schadensfall: Haben Sie Ihrer Versicherung einen Schaden gemeldet, so haben Sie stets das Recht, die Police zu kündigen. Ob die Versicherung bei dem konkreten Fall die Kosten trägt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Ab dem Zeitpunkt der Meldung haben Sie einen Monat Zeit, um zu kündigen.
  • Beitragserhöhung: Werden die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung erhöht, haben Sie immer das Recht auf eine Kündigung. Die Gründe einer solchen Beitragserhöhung können zum Beispiel Änderungen der Schadensstatistik sein, sodass Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse rutscht. Genauso kann sich die Risiko-Einstufung Ihres Zulassungsbezirks ändern.
  • Fahrzeugwechsel: Haben Sie das Fahrzeug gewechselt, können Sie Ihre Versicherung ebenfalls ordentlich kündigen. Ihr alter Vertrag löst sich bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs oder dessen Verkauf und Zulassung auf einen neuen Halter automatisch auf. Vorsichtshalber können Sie bei einem privaten Verkauf der Zulassungsstelle Bescheid sagen, die dann wiederum automatisch dem Versicherer Bescheid sagt.
  • Ruheversicherung: Eine weitere Besonderheit ist die sogenannte Ruheversicherung. Sie greift dann, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend abgemeldet wird. Sie können ihren Versicherungsvertrag in dieser Zeit kostenfrei weiterlaufen lassen bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt währenddessen bestehen.

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