Hilfsgelder für Gastronomie: Das Kneipensterben ist (vorerst) abgewendet
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Gastronomie, Kulturstätten, Sportzentren und Freizeiteinrichtungen sind seit vergangenen Montag vorerst bis Ende November geschlossen.
© Quelle: Ben Birchall/PA/dpa
Göttingen/Hannover. Normalerweise säßen jetzt, an diesem sonnigen Novembertag, wohl einige Gäste im Innenhof des „Dots“ in Göttingen. Dort könnten sie Kaffee trinken, später zum Bier greifen und noch später eines der zahlreichen Konzerte im Keller der Bar verfolgen. Doch wie in sämtlichen Kneipen, Cafés und Restaurants bleiben die Türen im November wegen des Coronavirus geschlossen. Die Gastronomie soll dafür entschädigt werden. Und tatsächlich: „Wir sind optimistischer als im Frühjahr“, sagt Hendrik Oberwinter, einer der Betreiber, zum erneuten Lockdown.
Der hätte viele Betriebe hart treffen können, immerhin ist sämtlicher Publikumsverkehr abseits von Abholungen und Essenslieferungen seit vergangenen Montag untersagt. Dem Gastgewerbe drohe der Kollaps, warnte der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) prompt, als die Bundesregierung das in der vergangenen Woche angekündigt hatte. „Es kann nicht sein, dass wir wieder die Leidtragenden sind“, beklagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick.
Jetzt, gut eine Woche später, sind die Wogen geglättet. Die meisten Details zu den Hilfsprogrammen für betroffene Betriebe stehen fest, beim Dehoga begrüßt man die Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich. Bis zu 75 Prozent der Umsätze im November des Vorjahres bekommen Bars, Cafés und Restaurants erstattet. Insgesamt um die 10 Milliarden Euro soll das den Staat kosten – wovon aber nicht nur die Gastronomie, sondern unter anderem ebenfalls geschlossene Kultur- und Sporteinrichtungen entschädigt werden.
Dehoga rät von Klagen gegen Lockdown ab
„Wichtig ist, dass das Antragsverfahren effizient ist, und, dass schnellstmöglich die Detailfragen geklärt werden“, sagt nun Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin beim Dehoga. „Wir brauchen außerdem einen qualifizierten und umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog, damit unsere Betriebe wissen, wie sie sich zu verhalten haben“, betonte Hartges im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Über den Umfang der angekündigten Hilfen murrt man beim Dehoga hingegen nicht. Von Klagen gegen den erneuten Lockdown rät der Dehoga Gastwirten sogar explizit ab.
Tatsächlich sind die anvisierten 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bei manchen Betrieben wohl recht großzügig veranschlagt. Immerhin fallen während des Shutdowns keine Wareneinkäufe an. In normalen Zeiten kosten die laut Spiegel Online bis zu einem Drittel des Umsatzes. Ein Betrieb, der nun die maximale Höhe der Novemberhilfen erhält, könnte also rein rechnerisch ein paar Prozent mehr Gewinn als im Vorjahresmonat rausholen. Angesichts des Umsatzrückgangs im bisherigen Jahresverlauf dürfte das allerdings keinen Gastronomen reich machen.
Lieferdienste werden gefördert
Größere Hürden gibt es indes bei größeren Gastronomiebetrieben und -ketten. Laut Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundesregierung derzeit nur bei Beihilfen in Höhe von maximal einer Million Euro freie Hand. Für Zuschüsse darüber hinaus bedürfe es einer Genehmigung durch die EU-Kommission, sagte eine BMWI-Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zeitnah zu erreichen.“
Ein Lichtblick für Gastronomen – und Fans der guten Küche – ist hingegen eine Ausnahmeregel für Lieferdienste: Wenn Essen zum Kunden gebracht oder im Restaurant abgeholt wird, werden die so entstandenen Umsätze nicht auf die Hilfsgelder angerechnet. Es gibt also durchaus einen Anreiz für Betriebe, die Küche offen zu lassen. Wie groß der Vorteil für Gastronomen ist, bleibt abzuwarten. Während des vergangenen Lockdowns erzielte kaum ein Betrieb per Lieferdienst und Abholung die Umsätze, die sonst bei Restaurantbesuchen zustande gekommen wären. „Geld haben wir damit nicht wirklich verdient“, sagt denn auch Oberwinter über einen seinerzeit extra eingerichteten Getränkelieferdienst.
Weitere Lockdowns bleiben ein Risiko
Trotzdem ist man im Göttinger „Dots“ erst einmal erleichtert. „Wenn das Geld wie angekündigt kommt, halten wir bis zum Frühjahr durch“, sagt Oberwinter. Er betont zugleich, dass weitere Einschränkungen im Dezember oder Anfang nächsten Jahres auch weitere Hilfen notwendig machen würden. Vorerst wollen die Betreiber nun den November für Renovierungsarbeiten nutzen sowie für online übertragene Konzerte. Die werfen laut Oberwinter zwar keinen Cent für den Betrieb ab. Aber die derzeit ebenfalls oft notleidenden Künstler profitieren von den Fördergeldern, die es dafür gibt – und den zu Hause gebliebenen Gästen wird ebenfalls etwas geboten.