Gendersprache im Betrieb: Der Konflikt bleibt
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Männliche, weibliche, intersexuelle und behinderte Menschen – Bemühungen, alle anzusprechen, finden gerade an vielen unterschiedlichen Orten statt. Auch bei Audi.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt kommt wenig überraschend: Ein Mitarbeiter von Volkswagen muss es ertragen, von der Konzerntochter Audi Mails in genderneutraler Sprache geschickt zu bekommen. Der Mann wollte „in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“ und sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt – zu Unrecht, wie das Gericht befand. Als Mitarbeiter von VW müsse er sich an den Genderleitfaden von Audi ohnehin nicht halten.
Der konkrete Streitfall ist damit entschieden, der Grundkonflikt noch lange nicht. Denn weder hat sich das Gericht zu der Frage geäußert, ob die an den Leitfaden gebundenen Audi-Mitarbeiter eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen könnten, noch dazu, wie es generell um das Gendern im Berufsleben gestellt ist. Und ob Gerichte überhaupt der richtige Ort sind, um sprachliche Streitigkeiten im beruflichen und gesellschaftlichen Zusammenleben zu klären, ist sowieso eine ganz andere Frage.
Freiwilligkeit und Einsicht
Sprache kann Menschen ausschließen. Es ist deshalb sinnvoll, Formulierungen so zu wählen, dass sich möglichst viele angesprochen und mitgenommen fühlen. Ob allerdings Leitfäden der richtige Weg hin zu mehr Teilhabe sind, darf bezweifelt werden. Nicht alles muss man in Normen gießen, manches funktioniert besser mit Freiwilligkeit und Einsicht. Zumal ein paar gendergerechte E-Mails noch lange nicht zu mehr Gleichberechtigung führen.
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Und man kann die Sache auch übertreiben. Sätze wie „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“, die der VW-Mann gerichtlich verbieten lassen wollte, sind weder elegant noch fördern sie das Textverständnis. Auch dadurch können Menschen ausgeschlossen werden.
Weniger Regeln, mehr Hirn und Herz – das ist der Schlüssel für ein gedeihlicheres Zusammenleben.