Interaktiver Energiepreisrechner: Wie viel Sie ab kommendem Jahr zahlen müssen
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Angesichts steigender Strom- und Gaspreise müssen viele Menschen Energie sparen – die Preisbremsen der Bundesregierung sollen die Verteuerung abfedern.
© Quelle: RND-Illustration: Patan
Die Bundesregierung plant ab 2023 eine Gaspreisbremse. 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs sollen auf einen Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) verbilligt werden. Für das verbrauchte Gas, das über dem 80-Prozent-Kontingent liegt, wird der vertraglich vereinbarte Preis fällig. Für Fernwärme und Strom gilt im Prinzip das Gleiche, nur liegt der Preisdeckel bei 9,5 bzw. 40 Cent je kWh.
Die staatliche Hilfe fällt umso größer aus, je stärker die Energieversorger zuvor den Preis erhöht haben und je mehr ein Haushalt zuletzt verbraucht hat. Mithilfe unseres Rechners können Sie schnell und einfach herausfinden, wie sich die neuen Regeln auf Ihre monatliche Energierechnung auswirken werden. Füttern Sie den Rechner mit Ihrem Jahresverbrauch, dem Energiepreis und der angestrebten Einsparung.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent je kWh.
Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Sinkt der Verbrauch um 20 Prozent, beträgt die Monatsrechnung künftig 120 Euro.
Die Entlastung durch den Staat erfolgt über die monatlichen Abschläge. Wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung weiteres Geld zurückbekommen, denn der Entlastungsbetrag steht einem Haushalt in jedem Fall zu. Er ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
Eine Einschränkung allerdings gibt es: Rückzahlungen über die Abschläge hinaus sind ausgeschlossen. Das heißt vereinfacht: Bei null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man für seinen Gasverbrauch bezahlt hat.
Im März gib es Geld für drei Monate
Die Gaspreisbremse soll von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 wirken. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Die Entlastung für Januar, Februar und März bekommen die Haushalte also im März 2023 angerechnet. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben.
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Dezembersoforthilfe zur Überbrückung
Im Dezember müssen Gaskundinnen und Gaskunden zudem keinen Abschlag zahlen, der Bund übernimmt die Kosten. Die Einmalzahlung ist als Überbrückungshilfe bis zum Eintreten der Gaspreisbremse gedacht.
Die Regeln gelten für private Haushalte, Vereine sowie kleinere und mittlere Unternehmen, also zum Beispiel Handwerksbetriebe, die weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme verbrauchen. Für größere Unternehmen gilt ein gedeckelter Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs.
Preisbremse auch für Strom und Fernwärme
Weil Fernwärme oft von Gaskraftwerken erzeugt wird, soll es auch für Fernwärmekunden Entlastungen geben. Hier setzt die Preisbremse bei einem Vertragspreis von 9,5 Cent pro kWh an, ebenfalls für ein Kontingent von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs. Ansonsten funktioniert die Fernwärme-Preisbremse genauso wie die Gaspreisbremse. Im Rechner oben können Sie die Energieform Fernwärme anklicken, um sich die finanziellen Auswirkungen anzusehen.
Ein Teil des deutschen Strombedarfs wird in Gaskraftwerken erzeugt, in denen das sehr teuer gewordene Erdgas verfeuert wird. Das hat auch die Strompreise nach oben getrieben.
2023 soll deshalb auch eine Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde gelten – ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Auch die Folgen dieser Regel können Sie mit dem Rechner simulieren.
Keine Unterstützung für Ölheizungen
Für andere Heizmittel wie Pellets und Öl wird es eine Härtefalllösung geben. Den Vorwurf, Öl- und Pelletkunden gegenüber Gasverbrauchern zu benachteiligen, kontert die Regierung damit, dass sich die Preise beim Heizöl binnen eines Jahres etwa verdoppelt hätten – was auch auf den subventionierten Preis beim Gas zutreffe. Gaskunden hätten daher unterm Strich trotz der Entlastungen immer noch die höheren Kosten zu tragen.