Offene Rechnungen wegen Corona – was tun?

ARCHIV - 08.11.2015, Hamburg: Durch eine Lupe sind Briefe und Dokumente, eine Mahnung, Ratenerinnerung, und gelbe Briefe vom Gerichtsvollzieher zu sehen. Creditreform veröffentlich am 10.11.2020 den «Schuldneratlas Deutschland 2020». Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 08.11.2015, Hamburg: Durch eine Lupe sind Briefe und Dokumente, eine Mahnung, Ratenerinnerung, und gelbe Briefe vom Gerichtsvollzieher zu sehen. Creditreform veröffentlich am 10.11.2020 den «Schuldneratlas Deutschland 2020». Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Stuttgart. Viele Haushalte in Deutschland leiden auch finanziell wegen der Corona-Pandemie. Sei es, weil die Einnahmen des eigenen Betriebs massiv eingebrochen sind, oder weil man im Angestelltenverhältnis auf Kurzarbeit vom Arbeitgeber gesetzt wurde oder gar dieses Jahr arbeitslos wurde.

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Da passiert es schnell, dass erst einzelne Rechnungen nicht gleich bezahlt werden und erst nach der ersten Erinnerung beglichen werden. Nicht selten bleibt es aber nicht nur bei einer Rechnung – oftmals häufen sich immer mehr an und der finanzielle Druck wird immer größer. Die Folgen können verheerend sein, gerade wenn es um offene Rechnungen aus den Bereichen Strom, Telefon oder Miete geht.

Stromsperre verhindern

In Deutschland haben Stromanbieter das Recht (§ 19 der Stromgrundversorgungsverordnung), einem Kunden unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro den Strom abzustellen. Man spricht hier dann von einer sogenannten Stromsperre. Diese muss jedoch dem Kunden vier Wochen vorher angedroht und dann konkret drei Tage vor Vollzug angekündigt werden.

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Die Hürden für eine solche Stromsperre sind für die Versorger hoch. Sie müssen nachweisen können, dass eine Stromsperre verhältnismäßig ist und das vom Kunden keinerlei Engagement ausgeht, seinen Zahlungspflichten nachzukommen. Dennoch gab es 2019 in Deutschland rund 289.000 Kunden, die mit einer Stromsperre konfrontiert waren.

Mahnungen nicht ignorieren

Auch wenn das Geld im Haushalt knapp ist, sollten Mahnungen vom Energiekonzern nicht ignoriert werden. In Kontakt mit dem Versorger zu treten und eine Energiesperre zu verhindern ist deutlich einfacher, als einen gesperrten Stromanschluss wieder freigeschaltet zu bekommen – das zudem auch noch mit weiteren Kosten verbunden ist.

Das Gleiche gilt auch für Rechnungen von Telefongesellschaften, Onlineshops und Versandhäusern. Die Ausnahmeregelung, die in Deutschland nach dem ersten Lockdown für Miete, Strom, Gas und Telefon sowie Internet bis Ende Juni galt und in der sich jeder auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen konnte, besteht nicht mehr. Monatliche Kosten müssen wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden.

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Es drohen nicht nur Zusatzkosten

Wer dies nicht tut, muss am Ende nicht nur mit zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren rechnen. Denn wer alle Zahlungsaufforderungen und Mahnungen eines Vertragspartners ignoriert, muss am Ende neben der Kündigung auch mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Der wiederum macht einem das Leben bei kommenden Vertragsabschlüssen sehr schwer. Ein Handelskonzern hat durchaus das Recht, das schlechte Zahlungsverhalten des Kunden der Schufa zu melden, was sich letztlich dann im persönlichen Schufa-Score niederschlägt.

Sind schon zu viele offene Rechnungen auf dem Schreibtisch und die finanziellen Schwierigkeiten weiten sich massiv aus, ist es sinnvoll, ein paar Punkte anzugehen: Zum einen mit jedem der Gesellschaften in Kontakt zu treten und versuchen, über die Möglichkeit einer Ratenzahlung der offenen Beträge gemeinsam zu verhandeln.

Eine weitere Möglichkeit ist, eine Stundung zu beantragen. Laut Verbraucherschützern lässt sich bei absehbaren vorübergehenden Zahlungsproblemen eine solche aushandeln – gerade wenn der Kunde nachweisen kann, dass er wegen Kurzarbeit in finanzielle Probleme geraten ist.

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Der Gang zur Schuldnerberatung

Wer jedoch zu viele Rechnungen offen hat und diese auch perspektivisch nicht bewältigen kann, sollte darüber nachzudenken, inwieweit der Gang zu einer Schuldnerberatung bei Verbraucherzentralen oder speziellen Rechtsanwaltskanzleien die persönliche Situation auf lange Sicht wieder verbessern kann.

Gemeinsam kann hier mit Experten eine Lösung gefunden und sich ein Überblick über die persönlichen Haushaltsfinanzen mit Einnahmen und Ausgaben verschafft werden. Ebenso kann geprüft werden, ob bei geringem Einkommen der Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung beantragt werden kann.

Gerade wer in Kurzarbeit ist oder als Selbstständiger massive Einnahmeeinbuße wegen Corona hat, kann Grundsicherung beantragen – die Voraussetzungen wurden seitens des Staates vereinfacht. Nähere Informationen findet man auf der Internetseite der Arbeitsagentur, während die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen der Bundesländer über deren Homepage leicht zu erreichen sind.

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