Entlastung: Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es im September eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige.
© Quelle: dpa
Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es im September eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige.
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