Elterngeld: Diese neuen Regeln gelten ab 1. September

An der Höhe des Elterngelds ändert sich nichts.

An der Höhe des Elterngelds ändert sich nichts.

Hannover. Ab dem 1. September gelten neue Regel für den Bezug von Elterngeld. Die Reform soll es Müttern und Vätern erleichtern, nach der Geburt ihrer Kinder in Teilzeit zu arbeiten. Auch Eltern von Frühgeborenen profitieren.

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An der Höhe des Elterngelds ändert sich aber nichts. Eltern bekommen weiterhin für maximal 14 Monate 300 bis 1800 Euro Basiselterngeld. Der Satz berechnet sich je nach Einkommen vor der Geburt.

Der Geschäftsführer der Beratungsplattform Elterngeld.net Michael Tell kritisiert, dass dieser Mindest- und Höchstbetrag seit der Einführung des Elterngelds 2007 unverändert ist. „Ich hätte mir eine wirkliche Reform gewünscht, bei der auch die Höhe des Elterngelds angepasst wird”, sagt er.

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Die beschlossenen Neuregelungen gelten für alle Kinder, die nach dem 1. September 2021 geboren werden. Ein Überblick:

Frühgeborene:

Das neue Gesetz berücksichtigt die Belastung für Eltern zu früh geborener Kinder. Künftig bekommen Mütter und Väter deshalb einen Monat länger Elterngeld, wenn ihr Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wurde. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen sind es drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

Teilzeit I:

Die kompliziertesten Neuregelungen betreffen die Teilzeitarbeit. Denn Mütter und Väter dürfen eine reduzierte Stundenzahl arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Wer das möchte, kann künftig bis zu 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Bisher waren nur maximal 30 Stunden erlaubt. Das ermöglicht rein rechnerisch eine Viertagewoche.

Wichtig ist aber, dass sich das Einkommen immer auf die Höhe des Elterngelds auswirkt. Deshalb ist es für die meisten Familien finanziell unattraktiv, während des Bezugs des normalen Basiselterngelds viele Stunden in Teilzeit zu arbeiten.

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Für sie kann sich das Elterngeldplus lohnen. Dabei wird das Elterngeld nicht nur zwölf beziehungsweise 14 Monate gezahlt wie beim Basiselterngeld, sondern doppelt so lange. Gleichzeitig halbiert sich der ausgezahlte Betrag. Für Teilzeitbeschäftigte kann das in Summe deutlich mehr Geld bedeuten.

Teilzeit II:

Eltern, die sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen, haben schon jetzt Recht auf zusätzliche Elterngeldmonate. Bisher mussten dafür beide Elternteile 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Mit der Reform wird dieser Korridor nun auf 24 bis 32 Stunden erweitert. Rein rechnerisch sind damit eine Drei- und Viertagewoche möglich. Erfüllen Eltern diese Bedingung, bekommen sie den Partnerschaftsbonus, das heißt, vier Monate zusätzliches Elterngeldplus.

Teilzeit III:

Außerdem wird mit der Reform sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngelds nicht verändert, wenn Eltern, die in Teilzeit arbeiten, Einkommensersatzleistungen beziehen, also zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher haben sie in diesen Fällen weniger Elterngeld ausgezahlt bekommen.

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Einkommensgrenze:

Ab dem 1. September erhalten nur noch Mütter und Väter Elterngeld, deren gemeinsames Jahreseinkommen 300.000 Euro nicht übersteigt. Bisher lag die Einkommensgrenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt sie weiterhin bei 250.000 Euro.

Elterngeld.net-Geschäftsführer Michael Tell kritisiert diese Neuregelung. Er berichtet von einer Rechtsanwältin mit gutem Einkommen, die als Mutter weder Geld vom Staat noch von ihrem Arbeitgeber bekommen wird. Dass sie nun nicht mehr finanziell unabhängig ist, sei für sie ein großes Problem. Sie wolle deshalb gegen die Regelung klagen.

„Das Elterngeld war 2007 nicht eingeführt worden, um die Geburtenzahl zu erhöhen, sondern um die partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu fördern und gerade den Frauen zu ermöglichen, in der ersten Zeit mit dem Kind finanziell eigenständig bleiben zu können”, sagt Tell. „Die Reform geht auf Kosten vieler emanzipierter Frauen, die nun mit Recht enttäuscht sind.”

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Der Gesetzgeber argumentiert, dass nur Spitzenverdiener betroffen seien, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachten. Für sie sei die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich.

Hintergrund: Die meisten Eltern entscheiden sich für Basiselterngeld

2020 haben laut Statistischem Bundesamt rund 1,9 Millionen Frauen und Männer Elterngeld bezogen. 1,3 Millionen entschieden sich dabei für das normale Basiselterngeld, bei dem Mutter und/oder Vater maximal 14 Monate lang rund 65 Prozent des Nettoeinkommens erhalten.

Für das sogenannte Elterngeld Plus, bei dem die Elterngeldmonate verdoppelt werden, dafür aber nur die Hälfte des Betrags ausgezahlt wird, entschieden sich nur rund 550.000 Bezugsberechtigte.

Noch schlechter wurde der Partnerschaftsbonus angenommen: Nur rund 37.000 oder 6,7 Prozent der Eltern hatten Anspruch auf diese Extramonate, weil beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiteten.

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