Einzelhandel-Verband rechnet mit Klagen wegen Corona-Hilfen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet mit Klagen von Einzelhandelsunternehmen gegen die Art der staatlichen Corona-Entschädigung.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet mit Klagen von Einzelhandelsunternehmen gegen die Art der staatlichen Corona-Entschädigung.

Berlin. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet mit Klagen von Einzelhandelsunternehmen gegen die Art der staatlichen Corona-Entschädigung. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth begründete dies am Dienstag mit einer Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie. „Große Handelsunternehmen kriegen überhaupt keinen Betriebskostenzuschuss, während das bei der Gastronomie und Hotellerie völlig anders ist“, sagte Genth im ZDF-Morgenmagazin. „Was nicht geht, ist einfach eine Ungleichbehandlung.“

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Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus müssen von diesem Mittwoch an große Teile des Einzelhandels bis zum 10. Januar geschlossen bleiben. Supermärkte und andere Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarf dürfen weiterhin öffnen.

Eigenkapital von Unternehmen häufig aufgebraucht

Genth sagte, der Einzelhandel habe in der Pandemie deutlich weniger Umsatz gemacht, das Eigenkapital von Unternehmen sei häufig aufgebraucht. Es sei zu befürchten, dass bis zu 50.000 Geschäfte und 250.000 Jobs vor allem in den Innenstädten verloren gehen könnten.

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Der Bund will Unternehmen, die vom bevorstehenden Shutdown betroffen sind, mit mehr als elf Milliarden Euro pro Monat unterstützen. Die Hilfen seien der richtige Schritt, betonte Genth. Das Verfahren sei aber „viel zu technokratisch“. Demnach könnten Auszahlungen erst im März fließen.

Sonderabschreibungsmöglichkeiten schaffen keine Liquidität

Zudem schafften Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Warenlager keine Liquidität, da einige Einzelhändler keine Gewinne erwirtschaftet hätten und somit gar keine Steuern zahlen könnten. „Sie kriegen ja vom Staat dann nichts zurück“, monierte der HDE-Hauptgeschäftsführer. Mit Internetshops könnten Unternehmen die Umsätze des stationären Einzelhandels nicht ersetzen, fügte er hinzu.

Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die von Januar an gilt, der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Die Gastronomie bekommt dagegen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze ausgeglichen.

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RND/dpa

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