Eigentümergemeinschaft: So überstehen Sie den Nervenkrieg mit den lieben Nachbarn
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Wohnhäuser stehen in einer Straße in Berlin Kreuzberg (Symbolbild).
© Quelle: imago images / photothek
Stuttgart. Eigentumswohnungen gelten für die einen als Kapitalanlage zur finanziellen Absicherung im Alter, für die anderen als Grundlage persönlicher Freiheit und Schutz vor Mietsteigerungen. In beiden Fällen schafft die eigene Wohnung für Eigentümer lebenslange Sicherheit.
„Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird auch der Aspekt der Absicherung im Alter wichtiger. Nicht ohne Grund sind vermietete Eigentumswohnungen zunehmend eine beliebte Kapitalanlage“, sagte Jürgen Michael Schick, Immobilienunternehmer und Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die Daten unseres IVD Research zeigen, dass sich der kontinuierliche Wertzuwachs von Bestandswohnungen auch in diesem Jahr fortsetzt. Wer beispielsweise vor fünf Jahren eine Wohnung erworben hat, kann sich heute über deutlich zweistellige Wertzuwächse freuen.“
Rechte und Pflichten von Eigentümern
Wer sich im Leben einmal für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte sich aber auch vor dem Kauf über ein paar einfache Dinge im Klaren sein. Eine eigene Wohnung bringt für den Besitzer nicht nur Rechte, sondern als Teil einer Wohneigentümergemeinschaft auch Verpflichtungen mit sich. „Im Klartext bedeutet dies eine Pflicht zur Rücksichtnahme, wie die Vermeidung von Belästigungen durch Lärm, Gerüche oder Tierhaltung“, so Schick.
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Von der überwältigenden Mehrheit der Eigentümer werde dieses Gebot zum Glück beherzigt. Störenfriede, die sich partout nicht an die gemeinsame Hausordnung halten wollen, können in letzter Konsequenz aus der Wohnanlage geklagt werden.
Darüber hinaus muss alles, was mit der Gesamtimmobilie zu tun hat, „von allen Eigentümern gemeinsam in einer Eigentümerversammlung besprochen und geregelt werden, zum Beispiel die Dacheindeckung oder eine Fassadensanierung“, ergänzt der Immobilienfachmann. „Eigentümer sind zudem verpflichtet, ihre Wohnung auf eigene Kosten instand zu halten. Das sollte auch ernst genommen werden. Bei Schäden durch unterlassene Instandhaltung können andere Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen.“
Die Probleme und Sonderwünsche der anderen
Die anderen Eigentümer sind ein potenzielles Risiko für Ärger – und nirgendwo wird das so deutlich wie in der Eigentümerversammlung, wenn all die gegensätzlichen Interessen aufeinanderprallen. Dann sind ein kühler Kopf und Fingerspitzengefühl gefragt, weshalb es ratsam sein kann, einen Profi zurate zu ziehen.
„Deswegen gibt es Immobilienverwalter: Sie nehmen Sorgen ab, sind der Prellbock gegenüber Eigentümergemeinschaft, Mieter, Nachbarn und Behörden und schaffen Freiräume“, sagt Worna Zohari, Vorstandschef der Immobilienverwaltung Reanovo. Auch Schick sieht in einem professionellen Verwalter den Vorteil, dass dieser „neben dem notwendigen Fachwissen auch Empathie für die Anliegen jedes einzelnen Eigentümers mitbringt“.
WEG-Reform soll im Alltag helfen
Im vergangenen Jahr wurde die Wohneigentumsgesetz-Reform (WEG) beschlossen. Nach Ansicht von Schick dürfte sie sich positiv auf das Klima zwischen den Wohnungseigentümern auswirken. Infolge dieser können nun beispielsweise einfacher Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen herbeigeführt werden.
Dazu zählen die Einrichtung von E-Ladesäulen genauso wie Maßnahmen zur verbesserten Barrierefreiheit. Laut dem IVD-Präsidenten müssen sich dadurch aber einzelne Eigentümer nicht benachteiligt fühlen. „Es tragen grundsätzlich nur diejenigen die Kosten, die von baulichen Veränderungen auch profitieren. Auch bei notwendigen Instandhaltungsarbeiten bieten sich dem Verwalter durch die Reform mehr Spielräume.“
Eigentümerversammlungen in digitaler Form
Eine weitere wichtige Neuerung, die das Miteinander in der Hausgemeinschaft vereinfacht, betrifft die jährlichen Eigentümerversammlungen. An diesen kann nun auch in digitaler Form teilgenommen werden, wenn dies von den Eigentümern mit einfacher Mehrheit so beschlossen wird. Versammlungen sind dann stets beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, so der IVD.
Wer wiederum mit seinem Verwalter nicht zufrieden ist, kann nächstes Jahr von einer voranschreitenden Professionalisierung der Verwalterbranche profitieren. Denn ab Ende 2022 hat jeder Eigentümer das Recht, von seinem Verwalter einen Zertifizierungsnachweis einzufordern. „Die Prüfung über die Zertifizierung bei der Industrie- und Handelskammer war eine überfällige Maßnahme und sorgt für eine noch größere Auswahl fachkundiger Verwalter am Markt“, so Schick.
Auch Zohari sieht diese Entwicklung positiv. Wichtig sei, dass der Immobilienverwalter in dem immer komplexer werdenden Gewirr staatlicher Regulierung firm sei. „Ein moderner Verwalter kann mithilfe der Digitalisierung viele Prozesse deutlich verbessern und für alle Beteiligten angenehmer gestalten – den persönlichen Austausch ersetzt das aber natürlich nicht.“
RND