Krankenschein aus Papier fällt weg: Was sich dadurch für Beschäftigte ändert
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Der gelbe Krankenschein aus Papier fällt bald weg.
© Quelle: imago images/photothek
Hannover. Wer krank ist, braucht meist spätestens nach dem dritten Tag eine Krankschreibung vom Arzt, wenn er nicht zur Arbeit gehen kann. Bislang müssen Arbeitnehmer den sogenannten gelben Schein selbst an die Krankenversicherung und an den Arbeitgeber schicken. Doch das wird jetzt einfacher – ein Überblick.
Was gilt seit dem 1. Oktober?
Seit Anfang Oktober greift ein Gesetz, dass allen Arztpraxen die Möglichkeit gibt, Krankmeldungen digital an die Krankenversicherung zu schicken. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen dann nur noch zwei Durchschläge ausgehändigt, einen für sich selbst und einen für den Arbeitgeber.
Verpflichtend wird die elektronische Übermittlung an die Krankenkassen aber erst am 1. Januar 2022. Diese Übergangsfrist hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausgehandelt, weil viele Arztpraxen bei der technischen Umrüstung hinterherhinken. Sie haben deshalb noch das gesamte vierte Quartal über Zeit, auf die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umzustellen.
Für Patienten ist die Situation derzeit unübersichtlich, weil jede Arztpraxis die Ausstellung des Krankenscheins anders regeln kann. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, beim Arzt nachzufragen, ob die Praxis die Krankmeldung schon elektronisch an die Kasse versendet oder ob der Arbeitnehmer zuständig ist.
Wie weit ist die technische Umrüstung in den Arztpraxen?
Laut dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hapert es derzeit noch an vielen Stellen, etwa an erfolgreichen technischen Tests oder der Anbindung aller Krankenkassen an das System. „Die Übergangsregelung, die jetzt beschlossen wurde, ist sicherlich ein richtiger Schritt, sollte aber unbedingt noch verlängert werden“, sagte Weigeldt deshalb dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Er kritisiert, dass den Ärzten ein willkürlicher Starttermin vorgesetzt worden sei, um ihnen dann direkt mit Sanktionen zu drohen, falls sie die Vorgaben nicht umsetzen können. „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein perfektes Beispiel dafür, was bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen aktuell schiefläuft“, moniert er.
Der Start für die Umstellung auf die elektronische Krankschreibung war schon einmal verschoben worden. Ursprünglich hätte sie bereits zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden sollen. Aufgrund der nicht verfügbaren Technik und der Herausforderungen der Corona-Pandemie hatte sich das Bundesgesundheitsministerium damals auf eine Verschiebung auf den 1. Oktober eingelassen.
Wird auch der Arbeitgeber bald digital informiert?
Ja. Laut Gesetz soll ab dem 1. Juli 2022 auch der Papierschein für den Arbeitgeber wegfallen. Dann informieren die Krankenkassen die Arbeitgeber digital über die Krankmeldung.
Wenn nicht wieder technische Schwierigkeiten dazwischenkommen, sind gesetzlich Versicherte ab nächstem Sommer also überhaupt nicht mehr dafür verantwortlich, ihre Krankschreibungen einzureichen. Sie bekommen auf Wunsch noch einen Papierdurchschlag für die eigenen Unterlagen, der Rest soll dann digital laufen.
Was gilt für Privatversicherte?
Für Privatversicherte gelten die neuen Regelungen bis auf Weiteres nicht. Sie müssen weiterhin den Papierkrankenschein an ihre private Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten.
Die PKV möchte ihren Versicherten aber ebenfalls eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anbieten, heißt es beim Verband der Privaten Krankenversicherung. Der Ablauf soll dabei eng an den vom Gesetzgeber für die gesetzliche Krankenversicherung bestimmten Prozess angelehnt sein.
Was steht auf einem Krankenschein?
Das kommt darauf an. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenversicherung ist die voraussichtliche Krankheitsdauer, aber auch die Diagnose vermerkt. Letztere ist als Code verschlüsselt. So steht zum Beispiel J10 für eine Grippe. Auch die Ausfertigung für den Versicherten selbst enthält Angaben zur Diagnose.
Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber steht dagegen nicht, warum der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Das dient dem Schutz des Arbeitnehmers, denn Ursache und Art der Erkrankung sind Privatsache.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber einen Krankenschein vorlegen?
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Allerdings kann es im Arbeits- oder Tarifvertrag durchaus strengere Regeln geben. Daraus kann hervorgehen, dass Arbeitnehmer schon am ersten Tag der Krankheit einen Krankenschein vom Arzt benötigen.
In jedem Fall ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei seinem Chef zu melden, wenn er krank ist und seiner Arbeit nicht nachkommen kann – am besten schon vor Arbeitsbeginn. Tut er dies nicht, riskiert er eine Abmahnung.
Was ist, wenn ich vor Ablauf meiner Krankschreibung wieder arbeiten möchte?
Wer schneller wieder gesund ist, darf trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, ohne Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren. Der Chef darf dieses Angebot allerdings auch ablehnen, wenn er glaubt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht gewissenhaft erledigen kann – das gebietet seine Fürsorgepflicht.
Was ist, wenn ich im Urlaub erkranke?
Urlaub ist zur Erholung gedacht, und wer krank ist, kann sich nicht erholen. Wenn der Arbeitnehmer noch aus dem Urlaub eine entsprechende Krankschreibung vom Arzt einreicht, können ihm die Urlaubstage gutgeschrieben werden.