In Deutschland droht Klagewelle

EuGH-Urteil im Dieselskandal: Mercedes muss Kläger nun doch wegen Thermofenster entschädigen

Feierabaendverkehr am Neckartor in Stuttgart.

Feierabaendverkehr am Neckartor in Stuttgart.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadensersatzklagen von Dieselkäuferinnen und ‑käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag in einem Mercedes-Fall.

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Das könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadensersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln – was sich leichter nachweisen lässt.

Massenhaft Dieselverfahren auf Eis

Die Richterinnen und Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Dieselverfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungs­beschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.

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Unzulässige Abgastechnik: Dieselkäufer können nun leichter Schadensersatz verlangen
ARCHIV - 26.10.2022, Bayern, München: Dichter Verkehr fährt über den Mittleren Ring in München, während in der Straßenmitten ein Schild mit der Aufschrift "50 - Luftreinhaltung" zu sehen ist.

Wo viele Autos mit Verbrenner-Motoren unterwegs sind, entsteht feinster Staub. (zu dpa: «Feiner Staub und feinster Staub») Foto: Matthias Balk/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

Der Europäische Gerichtshof senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Dieselkäuferinnen und -käufern bei unzulässiger Abgastechnik.

Der „Dieselsenat“ des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich „möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäuferinnen und Autokäufern zusteht.

Klage wegen des Thermofensters

Hintergrund des Verfahrens war eine Schadensersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes-Benz wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei niedrigen Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Der EuGH erachtet diese Thermofenster nur in ganz engen Grenzen als zulässig.

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Thermofenster wurden auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt. Da sich das EuGH-Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezieht, könnte es auch auf andere Funktionen in der Abgastechnik von Dieselautos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten unter die Lupe genommen werden.

RND/dpa

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