Deutsche Versicherer wollen vorerst nicht für Thomas-Cook-Pleite zahlen

Am Schalter von Thomas Cook geht nichts mehr.

Am Schalter von Thomas Cook geht nichts mehr.

Theoretisch sollten Versicherungen dafür sorgen, dass Touristen bei Insolvenzen nicht am Urlaubsort stranden – und dafür, dass sie gegebenenfalls ihr Geld zurückbekommen. Einem Bericht des „Handelsblatts“ zufolge greift das bei Thomas Cook aber noch nicht. Denn die Pleite des Mutterkonzerns trifft zwar auch deutsche Reisende. Doch deren Anbieter haben gar keine Insolvenz angemeldet.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch: Eine Insolvenz, die Europas Reisende ins Chaos stürzte

So argumentierten sowohl der Branchenverband GDV als auch die zuständigen Versicherer Zurich und die Düsseldorfer Ergo gegenüber dem „Handelsblatt“. „Es gibt keinen Versicherungsfall“, betont der GDV. Erst wenn die deutsche Thomas Cook Insolvenz anmelde, wäre dies der Fall. Dann würde der Reiseveranstalter die Kunden zurückholen und bekäme vom Versicherer die Kosten erstattet.

Die deutschen Reiseveranstalter des Cook-Konzerns versuchen, eine Insolvenz noch abzuwenden. Derzeit wird verhandelt. „Auch viele unserer loyalen Partner in den Zielgebieten wie beispielsweise Hotelgruppen signalisierten Bereitschaft, uns zu unterstützen“, so Stefanie Berk, Chefin der Thomas Cook GmbH. Bislang bemühen sich die deutschen Thomas-Cook-Ableger deshalb darum, Rückflüge auf eigene Rechnung zu ermöglichen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Start in den Urlaub ist hingegen nicht möglich: Die deutsche Thomas Cook GmbH teilte am Dienstag mit: Kunden, die über die Marken Neckermann, Bucher, Öger, Air Marin sowie Thomas Cook Signature mit Abreisedatum bis einschließlich Donnerstag, 26. September, gebucht hätten, könnten ihre Reisen nicht antreten – weil eine Durchführung nicht garantierbar sei. Konkret: Gäste werden von den Hotelbetreibern nicht in die gebuchten Zimmer gelassen, da Rechnungen noch offen sind. Was nach dem 26. September geschehe, sei offen, so eine Sprecherin. Unter Umständen ist also ein Urlaub bezahlt, eine Rückerstattung seitens der Versicherung gibt es aber bislang noch nicht.

Reicht die Absicherungssumme überhaupt?

Die würde erst angeboten, wenn die deutschen Töchter ebenfalls Insolvenz anmelden. Dann greift laut „Handelsblatt“ der Reisesicherungsschein, bei dem Versicherungen die ausgefallene Pauschalreise kompensieren. Allerdings sind dafür pro Geschäftsjahr und Veranstalter nur 110 Millionen Euro eingeplant – was angesichts der schieren Zahl an Thomas-Cook-Kunden knapp werden könnte. Reicht die Summe nicht, würden Kunden anteilig entschädigt, heißt es beim „Handelsblatt“. Ohne Insolvenz müssen Betroffene direkt vom Unternehmen eine Entschädigung fordern.

Unterdessen haben die Grünen ihre Kritik an diesem Absicherungsmechanismus erneuert. „Es hat sich gezeigt, dass die Absicherungssumme lange nicht ausreicht“, sagte Fraktionschef Anton Hofreiter am Dienstag in Berlin. Er verwies auf den Antrag seiner Fraktion, über den der Bundestag an diesem Donnerstag abstimmt. Die Grünen fordern darin die Bundesregierung auf, den jährlichen Höchstbetrag, mit dem Versicherer im Falle von Insolvenzen haftet, auf mindestens 300 Millionen Euro zu erhöhen, und gegebenenfalls andere Instrumente wie einen Absicherungsfonds zu prüfen. Einen ähnlichen Vorstoß hatten die Grünen schon im vergangenen Jahr unternommen.

Der britische Thomas-Cook-Konzern hatte in der Nacht zu Montag Insolvenz angemeldet. Seine deutsche Fluglinie Condor fliegt aber weiter und hofft auf einen Überbrückungskredit der Bundesregierung. Die Entscheidung soll in den kommenden Tagen fallen.

Lesen Sie auch: Johnson-Kritik: Thomas-Cook-Manager kassiert Millionenbonus

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Mit dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Energiekosten
 
49-Euro-Ticket
 
Weitere Top-Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken