Cum-ex-Skandal: Die organisierte Kriminalität der Anzugträger

Der Erste Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) verkündet das erste höchstrichterliche Urteil zu umstrittenen Cum-ex-Deals.

Der Erste Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) verkündet das erste höchstrichterliche Urteil zu umstrittenen Cum-ex-Deals.

Frankfurt am Main. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Cum-ex-Skandal erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit von fragwürdigen Deals mit Dividendenzahlungen festgestellt. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass es sich um Steuerhinterziehung mit Vorsatz handele. Banken, Anwälte und wohlhabende Investoren haben damit den Staat um viele Milliarden Euro geprellt. Es handelt sich um den größten Steuerbetrug in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Er ist noch längst nicht aufgeklärt. Wir erläutern, welche Dimensionen diese Form der organisierten Kriminalität hat.

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Warum hat sich der Gerichtshof überhaupt mit dem Fall befasst?

Im März 2020 hatte das Landgericht Bonn zwei Ex-Börsenhändler aus London zu Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung und der Beihilfe dazu verurteilt. Zudem musste einer der Anklagten 14 Millionen Euro zurückzahlen. Die in den Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg wurde sogar dazu verdonnert, 176 Millionen Euro an den Fiskus zu überweisen. Die Beteiligten hatten dagegen Revision eingelegt. Diese wurde nun in allen Punkten vom BGH zurückgewiesen. Das Urteil ist damit endgültig rechtskräftig. Es ist das erste seiner Art im Cum-ex-Skandal.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung des BGH?

Jetzt ist zweifelsfrei klar, dass es sich bei den Geschäften um Steuerhinterziehung handelt – in einer besonders schwerwiegenden Form. Die beteiligten Banken und Investoren hatten hingegen immer wieder darauf verwiesen, dass lediglich ein Schlupfloch in den Gesetzen ausgenutzt werde. Das Gericht wies dies mit klaren Worten zurück. Bei Cum-ex sei es nur um „den blanken Griff in die Kasse gegangen, in die alle Steuerzahler normalerweise einzahlen“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum zur Begründung.

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Wie funktionierten die Cum-ex-Geschäfte?

Es geht um die Kapitalertragssteuer, die Investoren zahlen müssen, wenn sie die jährlichen Ausschüttungen von Aktiengesellschaften überwiesen bekommen. Bei den Cum-ex-Deals mussten sich insgesamt drei Banken absprechen. Die Geldhäuser kauften und verkauften untereinander Aktien, und zwar um den Tag der Hauptversammlungen herum – das ist der Stichtag für die Auszahlung der Dividenden.

Bei den Deals wurden Aktien mit einem Anspruch auf Dividenden („cum“) und ohne diesen („ex“) so hin- und hergeschoben, dass der Eindruck erzeugt wurde, dass die Kapitalertragssteuer zweimal gezahlt wurde und dadurch ein Anspruch auf eine Rückerstattung durch das Finanzamt entstanden war. Tatsächlich wurde aber überhaupt keine Steuer gezahlt. Dies sei allen Beteiligten als Bankkaufleuten bekannt gewesen, so das Gericht.

Gleichwohl stellte „das Bankhaus W. sich selbst Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei den Finanzbehörden aus, mit denen es – fälschlicherweise – den angeblichen Steuereinbehalt bestätigte“. So sei zu Unrecht Geld ausbezahlt worden. Insgesamt kamen 176 Millionen Euro zusammen. Die „Erträge“ wurden untereinander aufgeteilt (Az. 1 StR 519/20).

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G-7-Staaten einigen sich auf globale Mindeststeuer von 15 Prozent
LONDON, ENGLAND - JUNE 05: Germany's Finance Minister Olaf Scholz speaks to the media outtside Lancaster House on June 05, 2021 in London, England. The issue of a US-proposed global minimum corporation tax rate loomed over the two-day meeting of finance and economic officials from the G7 nations, ahead of next week's G7 Summit. (Photo by Rob Pinney/Getty Images)

Großkonzerne sollen fairer besteuert werden. Damit das weltweit gelingt, muss das Gesetz in allen Ländern implementiert werden.

Wie bewertet das Gericht diese Transaktionen?

Richter Raum machte klar, dass aus den gesetzlichen Regelungen eindeutig hervorgeht, dass nur tatsächlich gezahlte Steuern gegenüber den Finanzbehörden zur Rückerstattung geltend gemacht werden könnten: „Eine Lücke gab es hier nicht.“ An einer vorsätzlichen Begehung könne kein Zweifel bestehen.

Was bedeutet das Urteil für den Rechtsstaat?

Es ist ein allererstes Urteil – viele weitere könnten künftig noch folgen. Wobei die besagten Transaktionen in den Jahren 2001 bis 2012 liefen. Danach wurden diese Geschäfte gesetzlich verboten. Konrad Duffy von der Bürgerbewegung Finanzwende betonte: „Das ist ein guter Tag im Kampf gegen Finanzkriminalität.“ Das Urteil sei ein wichtiges Zeichen, „dass Gesetze nicht vor Anzugträgern stoppen“. Es trage zum Glauben in den Rechtsstaat bei. Aber noch immer gebe es nur drei strafrechtliche Urteile gegen Cum-ex-Täter. Aber die BGH-Entscheidung gebe den Ermittlern Rückenwind.

Wie viele Verfahren stehen noch aus?

Das weiß niemand so genau. Die Finanzwendeaktivisten sprechen von 87 Fallkomplexen mit mehr als 1000 Beschuldigten, die allein von der federführenden Staatsanwaltschaft Köln bearbeitet werden. Der Schaden wird allein bei diesen Cum-ex-Fällen auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. Bei einer weiteren Variante, Cum-Cum genannt, sollen laut der Rechercheplattform Correctiv europaweit die Steuerzahler um weitere 55 Milliarden Euro geprellt worden sein. Davon allein 30 Milliarden Euro in Deutschland.

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Wurden diese Formen des Steuerbetrugs inzwischen abgestellt?

Hier liegt vieles im Dunkeln. Laut Finanzwende wurden nach dem Verbot der Cum-ex-Praktiken nach dem Jahr 2012 neue Varianten des systematischen Steuerbetrugs organisiert. Die Staatsanwaltschat Köln ordnete in diesem Zusammenhang im August 2020 Razzien in München, Frankfurt und Hamburg an. Unter anderem sollen die Privatbank Varengold und das Bankhaus Hauck&Aufhäuser durchsucht worden sein.

Wie groß ist das Netzwerk der Betrüger?

Auch das ist nur schwer abzuschätzen. Laut Finanzwende sind Wirtschaftsprüfende, zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, Universitätsprofessorinnen und -professoren und auch der Bundesverband deutscher Banken, wo im Sommer 2020 eine Razzia durchgeführt wurde, in die Machenschaften verwickelt. Die Initiative wirft insbesondere der Landesregierung von NRW vor, nicht genug Ermittlerinnen und Ermittler bei Steuerfahndung, Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung zu stellen, um die große Zahl der höchst komplexen Fälle zu bearbeiten. Zudem stünden sie einer großen Übermacht von hochkarätigen und besser bezahlten Anwältinnen und Anwälten gegenüber.

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