Solidarität und Eigennutz: Warum Unternehmen in der Corona-Krise ihren Mitarbeitern helfen

Die Corona-Krise gefährdet die Existenz vieler Restaurant und Cafés in Deutschland. Einige große Unternehmen zeigen sich ihren Mitarbeitern gegenüber solidarisch. (Symbolbild)

Die Corona-Krise gefährdet die Existenz vieler Restaurant und Cafés in Deutschland. Einige große Unternehmen zeigen sich ihren Mitarbeitern gegenüber solidarisch. (Symbolbild)

Hannover. In der Corona-Krise zeigen sich viele große Unternehmen für ihre Mitarbeiter, Kunden oder auch mit ihre Branche solidarisch. Einige Restaurants haben die Kurzarbeitergelder ihrer Mitarbeiter aufgestockt, obwohl ihre Standorte in Deutschland geschlossen sind. Eine der größten französischen Supermarktketten, Auchan, will ihren Mitarbeitern eine Prämie von 1000 Euro für ihre Arbeit überweisen. Auch Rewe und die Discounttochter Penny planen einem Bericht der “Welt” zufolge ähnliches und sollen für diesen Zweck insgesamt ganze 20 Millionen Euro in die Hand nehmen. Und Netflix spendet 100 Millionen US-Dollar für arbeitslose Mitarbeiter der Entertainment-Branche. Was haben Unternehmen davon, wenn sie sich als sozial engagierte, solidarische Marke präsentieren?

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Solidarität für Mitarbeiter: Unternehmen handeln nicht nur aus solidarischen Gründen

Es ist klar, dass die ethischen und ökomischen Interessen hier zusammengehen.

Christoph Lütge, Wirtschaftsethiker

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Wie die Restaurantkette “Cafe del Sol” gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland mitteilte, werde für die Monate März und April das Kurzarbeitergeld der Mitarbeiter auf 100 Prozent des Nettogehaltes aufgestockt – und das obwohl Cafe del Sol im Zuge der Corona-Maßnahmen alle Restaurants schließen musste. “Mit der Entscheidung, dass Gehalt seiner Mitarbeiter aufzustocken, zeigt sich unser Gesellschafter solidarisch. Unsere Mitarbeiter sind maßgeblich am Erfolg unseres Unternehmens beteiligt”, nannte “Cafe del Sol” als Grund. Auch andere Unternehmen, wie etwa die Fast-Food-Ketten McDonalds und Burger King, stockten das Kurzarbeitergeld auf bis zu 90 Prozent auf. “Grundsätzlich halte ich es für eine gute Aktion von Unternehmen, wenn sie über das hinausgehen, was rein von einer rechtlichen Seite aus gefordert werden würde”, sagt der Wirtschaftsethiker Christoph Lütge von der Technischen Universität München. Grundsätzlich übernehmen die Arbeitsagenturen 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt.

Doch Unternehmen handeln mit solchen Initiativen nicht rein aus solidarischen Gründen: “Es ist klar, dass die ethischen und ökonomischen Interessen hier zusammengehen. Denn wenn die Krise irgendwann vorbei ist, müssen betroffene Unternehmen ihre Kapazitäten schnell wiederherstellen und Mitarbeiter einstellen”, betont Lütge. Ein positiver Effekt von solchen Aktionen sei immerhin, dass andere Unternehmen bei solchen Solidaritätsaktionen mitziehen und zur Bekämpfung der sozialen Folgen der Krise Geld investieren würden. Während der Finanzkrise habe es ähnliche Aktionen gegeben – wie beispielsweise vom Unternehmen Bosch: "Sie verzichteten darauf, Mitarbeiter zu entlassen, weil sie wussten, dass die Krise zeitlich begrenzt ist”, erinnert sich der Experte.

Prof. Dr. Christoph Lütge ist Wirtschaftsethiker an der Technischen Universität München. Er forscht zu verschiedenen moralischen Fragestellungen, die das Wirtschaftsgeschehen berühren - unter anderem dazu, wie Unternehmen sich gegen gesellschaftliche Missstände engagieren können.

Prof. Dr. Christoph Lütge ist Wirtschaftsethiker an der Technischen Universität München. Er forscht zu verschiedenen moralischen Fragestellungen, die das Wirtschaftsgeschehen berühren - unter anderem dazu, wie Unternehmen sich gegen gesellschaftliche Missstände engagieren können.

Nutzen für andere: Was Solidarität von reiner PR unterscheidet

Wichtig bei solchen Aktionen ist: Gibt es jemanden, der etwas Substanzielles davon hat?

Christoph Lütge, Wirtschaftsethiker

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Auch gegenüber Kunden zeigen sich manche Unternehmen solidarisch. So hat die Telekom Datenvolumen verschenkt und Sky sein Film- und Serienangebot für alle Kunden freigeschaltet. Rein solidarisch sei aber auch ein solches Handeln nicht: “Solidaritätsaktionen und reine PR-Aktionen von Unternehmen sind in solchen Fällen recht schwierig voneinander zu unterscheiden”, betont Lütge. Es gebe grundsätzlich klare Fälle von reinen PR-Feldzügen, bei denen sichtbar sei, dass sie keine Substanz hätten. Vor allem ein Faktor spielt für Lütge eine Rolle, damit solche Aktionen auch tatsächlich solidarisch und aus wirtschaftsethischer Sicht vertretbar sind: “Wichtig bei solchen Aktionen ist: Gibt es jemanden, der etwas Substanzielles davon hat? Wenn ja, ist es aus meiner Sicht auch völlig in Ordnung, dass es für das Unternehmen einen Reputationsgewinn gibt“, so Experte Lütge.

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Bosselmann: Gefahr von moralisch fragwürdigem Verhalten in Corona-Krise

Dass vermeintlich solidarische Aktionen von Unternehmen auch ihre Schattenseiten haben, zeigte jüngst der Fall Gerhard Bosselmann: Mit seinem emotionalen Appell bewegte der Inhaber einer Bäckerei in Hannover erst ganz Deutschland, rief Menschen in Deutschland zur Solidarität auf und bat sie, ihren lokalen Bäcker in dieser Zeit zu unterstützen. Eine interne Dienstanweisung an seine Mitarbeiter ließ den Bäckereibetreiber aber wenig später in die Kritik geraten. In dem Schreiben, das der “Hannoverschen Allgemeine Zeitung” (HAZ) vorliegt, heißt es: “Krankmeldungen wegen Erkältung ohne Fieber werden nur mit vorgelegter Corona-Testierung akzeptiert. Andernfalls werden wir keine Lohnfortzahlung zahlen.” Und weiter: “Ich bin entschlossen, bei begründeten Zweifeln die Mitarbeiter zu versetzen oder zu entlassen. Danach steht Ihnen der Klageweg offen.”

Lütge sieht die Gefahr, dass Unternehmer in solchen Zeiten aus Verzweiflung moralisch fragwürdig handeln, um ihre Existenz zu sichern: “Es ist in einer Reihe von Fällen sichtbar, wie übertrieben auf diese Krise reagiert wird. Auch die Corona-Krise ist zeitlich begrenzt. Sie wird zwar teils massive ökonomische Schäden hinterlassen, doch diese werden wir meiner Ansicht nach auch wieder aufholen können”, sagt Lütge zum Bosselmann-Fall. Eine Drohung an Mitarbeiter sei in jedem Fall inakzeptabel: “Dass man seinem Arbeiter kein spezielles Corona-Testat vorlegen muss, sollte klar sein. Auch ein Herr Bosselmann muss in solchen Zeiten flexibel damit umgehen", betont der Wirtschaftsethiker.

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Markenexperte: Sagrotan könnte der “moralische Gewinner der Corona-Epedemie” werden

Markenexperte Arnd Zschiesche sagte gegenüber der “Welt”, wie Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise moralisch richtig handeln können und gleichzeitig auch etwas davon haben können: “Wenn ich etwa Produkte verkaufe, die Menschen direkt vor dieser Epidemie schützen, dann muss ich es als ethischer Unternehmer geradezu als meine Pflicht ansehen, aufzuklären und im besten Fall sogar die Preise für diese Produkte zu senken”, sagte Zschiesche. Dies macht er am Beispiel von “Sagrotan” deutlich: Wenn der Hersteller von Desinfektionsmitteln die Preise für seine Produkte halbiere und Krankenhäuser unterstütze, sei die Marke “der moralische Gewinner der Corona-Epidemie – auch und weil das Unternehmen den Gewinn nicht voll einstreicht”, sagte Zschiesche.



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