Rückkehr zum Arbeitsplatz: Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?
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Näherinnen der Fashion Enter Fabrik in England tragen bei ihrer Arbeit Mundschutz. Solche Bilder wird es nach Widereröffnung auch an deutschen Arbeitsplätzen geben.
© Quelle: Kirsty Wigglesworth/AP/dpa
Berlin. Die Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften am Arbeitsplatz werden wegen der Corona-Krise deutlich verschärft. Auch dort soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Donnerstag das Abstand-Halten die oberste Maxime werden.
An diesem Freitag stehen weitere Beratungen von Bund und Ländern an. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat ihre Länderkollegen zu einer Telefonkonferenz eingeladen. Das Thema: eine gemeinsame Linie für die Ausweitung der Kinder-Notbetreuung zu finden.
Bundesweite Standards für Viren-Schutz am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutz-Vorgaben am Arbeitsplatz einstellen. Für die schrittweise Rückkehr von weiteren Beschäftigten sollen künftig neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett am Donnerstag beschloss.
Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
Friseure rechnen mit Kundenansturm
Für die Tage nach der Wiederöffnung der Friseurläden rechnet das Handwerk mit einem Kundenansturm. "Das Streben nach Schönheit ist was ganz Menschliches, und gerade in Zeiten der Pandemie möchte man sich diesen kleinen Luxus sicherlich gönnen", sagte am Donnerstag der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller. Die Nachfrage werde hoch sein.
Die Herausforderung werde darin bestehen, einen Mundschutz für Friseure und für Kunden bereitzustellen. Viele Kunden brächten sicherlich einen mit, aber die meisten Betriebe würden eigene Masken anbieten. “Wir werden außerdem sehen, dass Haarschnitte und andere Dienstleistungen nur am gewaschenen Haar durchgeführt werden können.”
RND/dpa