Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Maskenpflicht sollte letztes Mittel sein

Wird es bald eine bundesweite Maskenpflicht am Arbeitsplatz geben?

Wird es bald eine bundesweite Maskenpflicht am Arbeitsplatz geben?

Seit Anfang August steigt hierzulande die Zahl der Corona-Infektionen wieder an. Am Samstag wurden dem Robert-Koch-Institut 2034 Fälle gemeldet – der höchste Wert seit Ende April. Die Bundesregierung debattiert daher über eine Anpassung der Corona-Maßnahmen. Auch eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist im Gespräch. Doch dieser Vorschlag stößt nicht überall auf Begeisterung.

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CDU-Vorstoß widerspricht aktueller Arbeitsschutzregel

Weil viele Unternehmen die Maskenpflicht bereits selbstständig eingeführt hätten, schlug CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer eine Ausweitung der Maskenpflicht auf den Arbeitsplatz vor. “Das könnte auf jeden Fall ein Schritt sein, der auch bundesweit verpflichtend wird, jedenfalls, wenn damit die Schließung ganzer Branchen verhindert werden könnte”, sagte sie der “Welt am Sonntag”.

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Doch die am 11. August von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Arbeitsschutzregel sieht vor, dass der Arbeitgeber zuerst technische Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um mögliche Gefährdungen abzuwenden. Dazu zählen beispielsweise spezielle Luftfilter oder Plexiglasscheiben, die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz schützen. Erst dann folgen organisatorische Maßnahmen, wie die Anordnung für Arbeit im Homeoffice, und – wenn diese nicht möglich sind – persönliche Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Arbeitgeber können Maskenpflicht anordnen

Bereits jetzt ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in einigen Betrieben Pflicht. Denn im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Beschäftigten sorgen und im Zweifel geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört in der jetzigen Situation auch die Maskenpflicht, sagte der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Silvio Lindemann, gegenüber dem “MDR”.

Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie weit ein Arbeitgeber gehen darf, um seine Mitarbeiter zu schützen. Jemand, der in einem Einzelbüro arbeitet, muss keine Maske tragen, erklärt Lindemann: “Aber immer, wenn es Kundenkontakt gibt oder Arbeitnehmer untereinander eng zusammenarbeiten, kann es der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und des Arbeitsschutzes einseitig anordnen.” Halten sich Mitarbeiter nicht an diese Anordnung, könne im Einzelfall sogar die Kündigung drohen.

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Und wer muss für eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung aufkommen? “Führt der Arbeitgeber zusätzliche personenbezogene Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes ein, ist der Arbeitgeber im Rahmen des §3 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, die Kosten dieser Maßnahmen zu übernehmen”, klärt das Forum “Arbeitsrecht.org” auf. Demnach muss der Arbeitgeber die für das Tragen am Arbeitsplatz vorgesehenen Masken kostenlos zur Verfügung stellen.

DGB sieht Unternehmen, nicht Mitarbeiter in der Pflicht

Die Idee der Maskenpflicht am Arbeitsplatz stößt auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf Kritik. Es könne nicht sein, dass mit einer “billigen Maskenlösung” Arbeitgeber und Länder aus der Pflicht entlassen würden, für wirksame Maßnahmen zu sorgen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gegenüber der dpa. Sie riet dazu, stattdessen in Gebäude und Technik zu investieren.

Auch kleine, feste Gruppen von Mitarbeitern oder eine Mischung aus Präsenzarbeit und Homeoffice seien denkbar. “Denn das stundenlange Tragen einer Maske stellt für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung dar”, sagte Piel.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Robert-Koch-Instituts belegt zudem, dass sich die meisten Menschen in Deutschland im privaten Umfeld mit dem Coronavirus infizieren. Demnach erfolgen die meisten Infektionen in Privathaushalten und Altenheimen. Arbeitsplätze oder auch Schulen spielen hingegen kaum eine Rolle beim Infektionsgeschehen.

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