Marburger Bund fordert Impfpflicht für bestimmte Berufe
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Die Mitarbeiterin eines mobilen Impfteams zieht im Alten- und Pflegeheim Bürgerheim den Impfstoff von Biontech/Pfizer in eine Spritze auf. (Archivbild)
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Der Marburger Bund hat eine Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 für bestimmte Berufsgruppen gefordert. „Die Pflicht zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus soll für Personen gelten, die in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Schulen und Kindertagesstätten tätig sind“, heißt es in einem Beschluss, den die Ärzte-Vereinigung auf einer Hauptversammlung fasste.
Wie der Bundesverband am Samstag mitteilte, ging dem Votum eine mehrstündige, intensive Debatte der Delegierten voraus. Befürworter des Beschlusses argumentierten demnach, die rasant steigenden Infektionszahlen insbesondere bei Kindern sowie zunehmende Impfdurchbrüche bei älteren Menschen bei gleichzeitig weiterhin teilweise zu niedrigen Impfquoten der Beschäftigten in diesen Bereichen zeigten den akuten Handlungsbedarf.
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Die Ärzte hielten in ihrem Beschluss fest, auch für Menschen, die in Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, in Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten arbeiten, sollte eine Impfpflicht gelten. Der Marburger Bund ist ein Berufsverband der angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
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© Quelle: RND
Deutsche Landkreistag befürwortet Impfpflicht
Der Deutsche Landkreistag rechnet für den Fall, dass eine gesetzliche Impfpflicht in der Pflege kommen sollte, nicht mit einer Kündigungswelle. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, dafür ausgesprochen, Pflegekräfte zur Impfung zu verpflichten.
Am Samstag sagte er der Deutschen Presse-Agentur, diese Impfpflicht sei notwendig, da es mit Appellen und Argumenten bislang hier nicht gelungen sei, zu einer ausreichenden Impfquote zu gelangen. „Mit einer Kündigungswelle rechnen wir beim Pflegepersonal nicht“, fügte er hinzu. Es sollte zum Berufsethos jeder Pflegekraft gehören, die ihm anvertrauten Menschen vor Gefahren zu schützen.
RND/dpa