Corona-Hilfen für Unternehmen: Die Angst vor der Pleitewelle wächst

Die Bundesregierung will Unternehmen unbürokratisch helfen.

Die Bundesregierung will Unternehmen unbürokratisch helfen.

Frankfurt am Main. Es handelt sich um viele flehende und verzweifelte Hilferufe, die in den vergangenen Wochen bei den Verbänden des Einzelhandels, der Gastronomie und der Hotellerie eingegangen sind. Besitzer alteingesessener Betriebe sehen ihr Lebenswerk und ihre Existenz bedroht – durch den von der Bundesregierung verordneten Covid-Lockdown. Jetzt legen Wirtschafts- und Finanzministerium bei den Hilfen für Unternehmen nach. Entscheidend dürfte sein, wie schnell das Geld ankommt. Dennoch werden Insolvenzen nicht vermeidbar sein.

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Gemünzt sind die neuen Regeln vor allem auf Einzelhändler. Die Lobby HDE sieht bis zu 50.000 Geschäfte in Gefahr. Und bei Hotels und Restaurants sollen drei von vier Betrieben laut Branchenverband Dehoga um ihre Existenz fürchten.

Einzelhandel am Corona-Abgrund – Geschäftsleute fordern schnellere Hilfen
19.01.2021, Hamburg: Eine Passantin mit Regenschirm geht am Schaufenster einer Modekette in der Innenstadt vorbei. Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der L��nder wollen am Dienstag (19.01.2020) ��ber eine m��gliche Versch��rfung der Lockdown-Regeln beraten. Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Einzelhandelsverband HDE fordert die Politik auf, die angekündigten zusätzlichen Hilfen für die Wirtschaft schnell umzusetzen.

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Maximale Förderung auf 1,5 Millionen Euro erhöht

Die Bundesregierung will unbürokratischer helfen. Anspruch auf Zuschüsse aus der sogenannten Überbrückungshilfe III – sie soll bis Ende Juni laufen – haben jetzt alle Firmen, die durch den Lockdown mindestens Einnahmeeinbußen von 30 Prozent erlitten haben – feingliedrige Differenzierungen werden abgeschafft. Die maximale Förderung wird auf 1,5 Millionen Euro (bisher 500.000 Euro erhöht). Die Höhe der Hilfe orientiert sich an den Fixkosten (Miete, Leasingraten oder Wartungskosten). Und wie Fixkosten werden nun aber auch Wertverluste bei unverkäuflich gewordener Ware wie Skiausrüstungen behandelt.

Auch Investitionen für bauliche Modernisierungen oder die Umsetzung von Hygienevorschriften oder für das Einrichten von Websites und Onlineshops werden wie Kostenpositionen behandelt. Die Regierung verspricht zudem, dass Abschlagszahlungen schon im Februar überwiesen werden. Und die maximale Höhe des vorab überwiesenen Geldes soll von 50.000 Euro auf 100.000 verdoppelt werden.

Modebranche fehlt wichtige Anrechnung

Der HDE begrüßte am Mittwoch die Beschlüsse: Für die von der Corona-Krise am härtesten getroffene Modebranche sei die Anrechnung der Wertverluste bei Saisonware zu den Fixkosten entscheidend. Aber: „Die Verlängerung des Lockdowns macht schnelle Hilfe noch wichtiger. Die Bundesregierung muss jetzt liefern, die Durststrecke könnte sonst für bis zu 50.000 Geschäfte zu lang werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

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Schauspieler und Soloselbstständige werden mehr berücksichtigt

Auch die Hilfe für Soloselbstständige wird heraufgesetzt. Die sogenannte Neustarthilfe wird von 25 Prozent auf nun 50 Prozent des vergleichbaren Umsatzes aus dem Vorjahr erhöht. Zugleich wird die mögliche Förderhöhe deutlich angehoben: Die Einmalzahlung beträgt künftig bis zu 7500 Euro, bisher waren höchstens 5000 Euro vorgesehen. Neu ist auch, dass sogenannte unständig Beschäftigte die Hilfe beantragen können – damit soll vor allem Schauspielern geholfen werden.

Wirtschaft geht Hilfsprogramm nicht weit genug

Indes bemängelt Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), die Grundausrichtung der Hilfsprogramme: „Das Herummurksen an der Definition der Fixkosten bringt nicht den erhofften Befreiungsschlag.“ Der Faktor Eigenkapital werde vernachlässigt. Dieses werde aber zum Durchstarten nach der Krise dringend benötigt.

Felbermayr schlägt deshalb vor, Hilfen an den Einbußen bei den Gewinnen aus der betrieblichen Tätigkeit zu orientieren. So soll die Finanzkraft der Firmen gezielt gestärkt werden. Diesem Zweck soll auch eine „großzügige steuerliche Verrechnung früherer Gewinne mit aktuellen Verlusten“ dienen. Zahlreiche Ökonomen haben solch einen Mechanismus gefordert, den die Bundesregierung aber nicht auf den Weg gebracht hat.

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Insolvenzen kaum zu vermeiden

Felbermayr und viele seiner Kollegen, sind sich aber einig, dass trotz der verstärkten Hilfen Insolvenzen nicht zu vermeiden sind. Denn je länger die Beschränkungen dauern, umso mehr Firmen kommen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Zumal die Lockdowns strukturelle Veränderungen beschleunigen: Kunden legen beispielsweise Hemmungen beim Onlinekauf ab, was dem stationären Handel Umsatz abknapst.

Oder Hotels bekommen zu spüren, dass weniger Geschäftsreisende kommen, da mehr auf Videokonferenzen gesetzt wird. Dass die Antragspflicht bei Insolvenzen nun bis Ende April gelockert wird, sieht ein IfW-Sprecher derweil skeptisch: „Das schafft Verunsicherung.“ Ein Geschäftsführer wisse derzeit nicht mehr, ob eine Partnerfirma noch solvent sei. Das bremse die unternehmerische Tätigkeit.

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