Bundesnetzagentur warnt: Teure Anrufe in Abwesenheit
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© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Hannover. Es klingelt kurz, der Anrufer legt auf, und im Telefon-Display blinkt eine unbekannte Nummer als „entgangener Anruf“. Bei der Vorwahl 00261 mögen die Angerufenen das für Dortmund halten. Doch spätestens, wenn beim Rückruf nur Stille in der Leitung herrscht, ist es Zeit, aufzulegen. Denn in Wahrheit kam der Anruf aus Madagaskar. Betrüger wollen Ahnungslose so zu teuren Auslandsanrufen verleiten, an denen sie selbst mitverdienen. Seit ein wichtiger Schutzmechanismus für Verbraucher abgelaufen ist, nehmen die so genannten Ping-Calls wieder zu. Die Bundesnetzagentur will deshalb umsteuern: Sie will die Preisansage vor Telefonate in viele Länder wieder zur Pflicht machen.
Mindestens 14 000 Mal seien Verbraucher allein im Januar durch Ping-Anrufe belästigt worden, berichtet die Netzagentur in Bonn, bei der sich Verbraucher über die Betrüger beschweren können. Zu Hochzeiten im Jahr 2017 seien es zwar noch 79 000 Beschwerden gewesen. Doch nachdem die Zahl 2018 gesunken war, habe sie jetzt wieder zugenommen, sagte ein Sprecher der Behörde.
Wo sind die schützenden Preisansagen hin?
Hinter den Anrufen stecken in der Regel Computer, die angerufenen Nummern stammen nach Behördenangaben von Adresshändlern oder werden nach dem Zufallsprinzip angewählt. Ziel der Anrufer ist es, die Neugier zu wecken und die Angerufenen zu einem Rückruf zu animieren, an dem die Betrüger mitverdienen. Bis zu drei Euro pro Minute kann so ein Telefonat kosten.
Lange waren Verbraucher zumindest teilweise vor dieser Masche geschützt. Bei Anrufen in vielen Ländern informierte eine Preisansage vorab über die anfallenden Kosten. Erst nach einem Signalton schlug sich das Telefonat auch in der Rechnung nieder. Es blieb also Zeit, rechtzeitig aufzulegen.
Zu den Preisansagen hatte die Bundesnetzagentur die Mobilfunkanbieter verpflichtet. Die Regelung ist allerdings Ende Dezember ausgelaufen. Und tatsächlich haben der Behörde zufolge einige Anbieter die Preisansagen im Januar sofort abgeschaltet. „Andere haben das weiterlaufen lassen“, sagt der Sprecher aber auch. Welche Unternehmen ihre Kunden warnen, dürfe die Bundesnetzagentur nicht mitteilen.
Bundesnetzagentur listet heikle Telefonnummern auf
Entsprechend müssen Verbraucher selbst vorsichtig sein: „Gehen Sie nicht ran und rufen Sie nicht zurück“, rät die Verbraucherzentrale NRW eindringlich. Viele der ausländischen Nummern lassen sich an den zwei Nullen zu Beginn der Vorwahl erkennen. Verbraucher können Vorwahlen außerdem im Internet einzelnen Ländern zuordnen. Und die Bundesnetzagentur bietet auf ihrer Homepage eine Liste von Telefonnummern, von denen missbräuchliche Anrufe bekannt sind.
Auch wenn der Rückruf bereits getätigt wurde, kommt diese sogenannte „Maßnahmenliste“ der Bundesnetzagentur ins Spiel. Denn die Behörde führt darin auf, für welche Telefonnummern Rechnungslegungs-, Inkasso- und Auszahlungsverbote gelten. Anrufe zu diesen Nummern dürfen die Netzbetreiber nicht in Rechnung stellen, und der Kunde zahlt nichts. In den vergangenen Wochen hat die Bundesnetzagentur eigenen Angaben zufolge bereits einige Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.
Die flächendeckenden Preisansagen vor internationalen Telefonaten sollen nun zurückkommen: Die Behörde hat angeordnet, dass alle Mobilfunkanbieter bei Anrufen unter 56 internationalen Vorwahlen wieder eine Ansage vorschalten müssen. Die Regelung tritt am 1. März in Kraft und soll für drei Jahre gelten. Schließlich habe die Entwicklung 2018 gezeigt, dass dies ein effektives Mittel sei, Pingwellen einzudämmen, erklärt die Bundesnetzagentur.
Von Christoph Höland/RND