Wann kommt die neue Wohngemeinnützigkeit, und was ist das überhaupt?
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Die Wohngemeinnützigkeit ist ein Vorhaben der Ampelregierung, um Wohnungen wieder bezahlbarer zu machen.
© Quelle: Annette Riedl/dpa
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, pochen Gewerkschaften und der Deutsche Mieterbund auf ein Konzept für eine neue Wohngemeinnützigkeit. Die Idee dahinter: Halten Wohnungsunternehmen ihre Wohnungen dauerhaft preiswert, können sie von Steuern befreit und gefördert werden. In der alten Bundesrepublik gab es bereits das Prinzip der Wohngemeinnützigkeit, bis es 1990 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft wurde.
Die Ampelregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Wohngemeinnützigkeit zu reaktivieren, um dadurch eine „neue Dynamik in den Bau und in die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums“ zu bringen. Nach den ursprünglichen Plänen hätte ein entsprechendes Konzept bereits im März auf dem Tisch liegen müssen, doch wegen fehlender Einigkeit der beteiligten Ministerien hatten die Koalitionäre den Termin verschoben. Ein neuer Anlauf ist für den 14. Juni geplant. Da will die Bundesregierung ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm vorlegen.
Siebenkotten: Scholz sollte für Einhaltung des Koalitionsvertrags sorgen
Doch offenbar wackelt auch der neue Termin. „Trotz eindeutiger Festlegung im Koalitionsvertrag ist die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungsbausektors in dieser Legislaturperiode weiterhin offen und wird durch die offensichtliche Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums zunehmend unwahrscheinlich“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März vorliegen. „Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) noch immer nicht auf verbindliche Eckpunkte einigen konnten, steht auch der Nachholtermin am 14. Juni auf der Kippe“, fürchtet Siebenkotten. Das sei „ein heftiger Rückschlag für den bezahlbaren Wohnungsbau, der dringend neue Impulse braucht“, so der Mieterbund-Präsident. „Wir fordern daher Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitionsvertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen.“
Gewerkschaften erhöhen Druck auf die Ampel
Auch Gewerkschaften und Betriebsräte erhöhen ihren Druck auf die Ampel. Laut Verdi ist unklar, ob die zweite Frist gehalten wird. Es bestehe die Gefahr, dass das Vorhaben in der Schublade verschwinde oder verwässert werde, heißt es in einer Mitteilung. Gemeinsam mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat sich Verdi in einem offenen Brief an Bauministerin Klara Geywitz und Finanzminister Christian Lindner gewandt. „Ihre Regierung hat eine historische Chance, die Ausrichtung der Mietwohnungsmärkte in Deutschland grundlegend und nachhaltig zu verbessern“, heißt es dort.
„Das wichtige Vorhaben einer neuen Wohngemeinnützigkeit darf nicht an unbegründeten Vorbehalten einiger Branchenakteure oder an einer unzureichenden Finanzausstattung der neuen Wohngemeinnützigkeit scheitern“, so die Unterzeichner, zu denen Betriebsräte der Wohnungswirtschaft gehören. Angesichts der einbrechenden Neubauzahlen und zahlreicher Projektstornierungen gewinne das Vorhaben aktuell an besonderer Bedeutung.
Wie würde die Wohngemeinnützigkeit aussehen?
Wie eine neue Wohngemeinnützigkeit konkret aussehen könnte, ist allerdings noch offen. Im Koalitionsvertrag ist von einer steuerlichen Förderung und Investitionszulagen die Rede. Die Wohngemeinnützigkeit solle nach den „Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen“, heißt es.
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Der Mieterbund hatte im vergangenen November bereits Vorschläge gemacht, wie das Ganze aussehen könnte: durch eine abgestufte Förderung nach Zielgruppen beispielsweise. Damit wären Zuschüsse umso höher und Steuern für Wohnungsunternehmen umso geringer, je mehr Menschen mit niedrigem Einkommen in einem Haus wohnen. Außerdem sollen Wohnungen nicht nach beispielsweise 20 Jahren aus der Sozialbindung herausfallen.
Noch ist jedoch offen, wie es mit der Wohngemeinnützigkeit und einem entsprechenden Konzept weitergeht. Auf RND-Anfrage ließ ein Sprecher des Bauministeriums wissen, dass die Festlegung eines neuen Rahmens und die Abstimmungen dazu innerhalb der Bundesregierung „komplex und zeitaufwendig“ seien. „Es ist beabsichtigt, die Abstimmungen zügig voranzutreiben und abzuschließen.“
Auch das Finanzministerium ließ am Donnerstag konkretere Details offen. „Die Festlegung des rechtlichen Rahmens der sogenannten Wohngemeinnützigkeit ist Bestandteil laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, sagte ein Sprecher dem RND. Die Eckpunkte sollen demnach „zeitnah vorgelegt werden“.