Mieterbund warnt vor Verschiebung

Wann kommt die neue Wohn­gemeinnützigkeit, und was ist das überhaupt?

Die Wohn­gemeinnützigkeit ist ein Vorhaben der Ampel­regierung, um Wohnungen wieder bezahlbarer zu machen.

Die Wohn­gemeinnützigkeit ist ein Vorhaben der Ampel­regierung, um Wohnungen wieder bezahlbarer zu machen.

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Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, pochen Gewerkschaften und der Deutsche Mieterbund auf ein Konzept für eine neue Wohn­gemeinnützigkeit. Die Idee dahinter: Halten Wohnungs­unternehmen ihre Wohnungen dauerhaft preiswert, können sie von Steuern befreit und gefördert werden. In der alten Bundesrepublik gab es bereits das Prinzip der Wohn­gemeinnützigkeit, bis es 1990 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) abgeschafft wurde.

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Die Ampel­regierung hatte in ihrem Koalitions­vertrag versprochen, die Wohn­gemeinnützigkeit zu reaktivieren, um dadurch eine „neue Dynamik in den Bau und in die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums“ zu bringen. Nach den ursprünglichen Plänen hätte ein entsprechendes Konzept bereits im März auf dem Tisch liegen müssen, doch wegen fehlender Einigkeit der beteiligten Ministerien hatten die Koalitionäre den Termin verschoben. Ein neuer Anlauf ist für den 14. Juni geplant. Da will die Bundesregierung ihre Eckpunkte für eine neue Wohn­gemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förder­programm vorlegen.

Siebenkotten: Scholz sollte für Einhaltung des Koalitionsvertrags sorgen

Doch offenbar wackelt auch der neue Termin. „Trotz eindeutiger Festlegung im Koalitions­vertrag ist die Wieder­einführung eines gemeinnützigen Wohnungsbau­sektors in dieser Legislatur­periode weiterhin offen und wird durch die offensichtliche Blockade­haltung des FDP-geführten Finanz­ministeriums zunehmend unwahrscheinlich“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

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Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März vorliegen. „Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) noch immer nicht auf verbindliche Eckpunkte einigen konnten, steht auch der Nachhol­termin am 14. Juni auf der Kippe“, fürchtet Siebenkotten. Das sei „ein heftiger Rückschlag für den bezahlbaren Wohnungsbau, der dringend neue Impulse braucht“, so der Mieterbund-Präsident. „Wir fordern daher Bundes­kanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitions­vertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen.“

Gewerkschaften erhöhen Druck auf die Ampel

Auch Gewerkschaften und Betriebsräte erhöhen ihren Druck auf die Ampel. Laut Verdi ist unklar, ob die zweite Frist gehalten wird. Es bestehe die Gefahr, dass das Vorhaben in der Schublade verschwinde oder verwässert werde, heißt es in einer Mitteilung. Gemeinsam mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat sich Verdi in einem offenen Brief an Bauministerin Klara Geywitz und Finanzminister Christian Lindner gewandt. „Ihre Regierung hat eine historische Chance, die Ausrichtung der Mietwohnungs­märkte in Deutschland grundlegend und nachhaltig zu verbessern“, heißt es dort.

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„Das wichtige Vorhaben einer neuen Wohn­gemeinnützigkeit darf nicht an unbegründeten Vorbehalten einiger Branchen­akteure oder an einer unzureichenden Finanz­ausstattung der neuen Wohn­gemeinnützigkeit scheitern“, so die Unterzeichner, zu denen Betriebsräte der Wohnungs­wirtschaft gehören. Angesichts der einbrechenden Neubau­zahlen und zahlreicher Projekt­stornierungen gewinne das Vorhaben aktuell an besonderer Bedeutung.

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Wie würde die Wohngemeinnützigkeit aussehen?

Wie eine neue Wohn­gemeinnützigkeit konkret aussehen könnte, ist allerdings noch offen. Im Koalitions­vertrag ist von einer steuerlichen Förderung und Investitions­zulagen die Rede. Die Wohn­gemeinnützigkeit solle nach den „Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungs­wirtschaft ergänzen, ohne diese zu benachteiligen“, heißt es.

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Der Mieterbund hatte im vergangenen November bereits Vorschläge gemacht, wie das Ganze aussehen könnte: durch eine abgestufte Förderung nach Zielgruppen beispielsweise. Damit wären Zuschüsse umso höher und Steuern für Wohnungs­unternehmen umso geringer, je mehr Menschen mit niedrigem Einkommen in einem Haus wohnen. Außerdem sollen Wohnungen nicht nach beispielsweise 20 Jahren aus der Sozial­bindung herausfallen.

Noch ist jedoch offen, wie es mit der Wohn­gemeinnützigkeit und einem entsprechenden Konzept weitergeht. Auf RND-Anfrage ließ ein Sprecher des Bauministeriums wissen, dass die Festlegung eines neuen Rahmens und die Abstimmungen dazu innerhalb der Bundesregierung „komplex und zeitaufwendig“ seien. „Es ist beabsichtigt, die Abstimmungen zügig voranzutreiben und abzuschließen.“

Auch das Finanz­ministerium ließ am Donnerstag konkretere Details offen. „Die Festlegung des rechtlichen Rahmens der sogenannten Wohn­gemeinnützigkeit ist Bestandteil laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, sagte ein Sprecher dem RND. Die Eckpunkte sollen demnach „zeitnah vorgelegt werden“.

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