Betriebsbedingte Kündigungen: Das müssen Sie wissen, wenn der Jobverlust droht
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Was tun, wenn man den Job verliert?
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Die Wirtschaftsleistung ist in Deutschland fast rekordverdächtig eingebrochen, ganze Branchen stehen seit Monaten still. Immer mehr Beschäftigte fragen sich deshalb, ob sie die Corona-Pandemie vielleicht ihren Job kostet – und wie sie mit solchen Sorgen umgehen sollten. Die gute Nachricht vorab: Vor einem flächendeckenden Stellenabbau braucht aus Sicht der meisten Experten niemand Angst zu haben.
„Abseits des vergangenen Frühjahrs sind die Entlassungsquoten unter dem Niveau vor der Pandemie. Ich sehe keinen Anlass für übermäßige Jobängste“, fasst Enzo Weber den aktuellen Stand am Arbeitsmarkt zusammen. Weber, Forschungsleiter am zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden IAB-Forschungsinstitut, hat in den vergangenen Monaten immer wieder festgestellt, dass der Arbeitsmarkt der Pandemie halbwegs trotzt – auch dank Kurzarbeitergeld und ausgesetzter Insolvenzpflicht.
Der Ökonom geht davon aus, dass das auch weiterhin so bleibt. Schließlich sei wegen der Impfungen ein Ende der Pandemie in Sicht. Die Prognose sei mit großen Unsicherheiten behaftet, „aber wir rechnen weder mit einer Entlassungs- noch mit einer Insolvenzwelle“, so Weber. „Im Einzelfall können Jobängste immer berechtigt sein“, sagt Weber allerdings auch. Nicht zuletzt in Handel, Luftfahrt und Gastronomie stelle sich schon die Frage, ob die Pandemie vielleicht auch dauerhafte Spuren hinterlasse.
Gegen betriebsbedingte Kündigung wehren
Dauerhafte Spuren – für Beschäftigte bedeutet das, dass der Job weg ist. Geht ein Unternehmen insolvent, können einzelne Arbeitnehmer daran wenig ändern. Wahrscheinlicher sind allerdings Sparkurse, die mit betriebsbedingten Kündigungen einhergehen – und gegen die kann man sich wehren, wie Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund, betont.
Erfahrungsgemäß geht es dann allerdings meist nicht mehr um eine Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern um eine Abfindung. „Viele wollen gar nicht zurück, einfach, weil mit der Kündigung das Tischtuch zerschnitten ist“, sagt Bender. Doch um eine Geldsumme zu erstreiten, muss trotzdem zunächst gegen die Kündigung geklagt werden. Das muss innerhalb von drei Wochen nach Kündigung geschehen. „Sonst kann man nichts mehr tun, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war“, erklärt Bender.
Zwar können Beschäftigte die Klage auch selbst einreichen, doch mit den Finessen des Arbeitsrechts und vor allen den häufigen Formfehlern kennen sich Anwälte besser aus. Bei betriebsbedingten Kündigungen müsse ein Arbeitgeber vor Gericht zum Beispiel plausibel darlegen, was mit den Aufgaben des Gekündigten geschehe, erklärt etwa die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Wenn Tätigkeiten wegfallen oder externe Dienstleister Aufgaben übernehmen, ist das recht einfach. „Wenn andere Kollegen die Aufgaben zusätzlich übernehmen sollen, wird es schon schwieriger zu erklären, warum der Arbeitsplatz nicht mehr benötigt wird“, so die Arbeitsrechtlerin.
Betriebsbedingte Kündigungen nur unter strengen Vorgaben
Ähnlich kompliziert ist die sogenannte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Sie besagt, dass Arbeitgeber unter anderem das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, mögliche Unterhaltsverpflichtungen für Kinder sowie Behinderungen berücksichtigen müssen. „Je eindeutiger jemand schutzwürdig ist, desto einfacher ist es, betriebsbedingte Kündigungen wegen der Sozialauswahl anzufechten“, berichtet Oberthür aus ihrer Praxis als Anwältin.
Allerdings hat auch sie festgestellt, dass eine überwältigende Mehrheit der Klagen gegen Kündigungen vor allem auf eine Abfindung abzielen. „Oft schicken Arbeitgeber eine Kündigung, ahnen aber schon, dass es auf eine finanzielle Einigung hinausläuft“, schildert Oberthür.
Zeitnah arbeitssuchend melden
Das finanzielle Polster können Gekündigte indes gut gebrauchen, immerhin drohen mit der Arbeitslosigkeit finanzielle Einbußen. Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des Nettoentgelts bekommt nur, wer vorher mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war. In allen anderen Fällen ist die Grundsicherung zuständig. „Wird man gekündigt, sollte man sich deshalb sofort bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden“, betont Bender. Denn ihm zufolge kann eine zu späte Meldung zu Sanktionen oder verspäteten Auszahlungen führen.
Sofern man nicht vor Ende der Kündigungsfrist damit begonnen hat, ist der Beginn der Arbeitslosigkeit ein guter Zeitpunkt, um Netzwerke zu spinnen. Zwar gibt es reichlich Stellenportale, doch in Deutschland wird ungefähr jede dritte Stelle über persönliche Kontakte besetzt. Derzeit ist die Stellensuche allerdings nicht einfach, neben den Entlassungsquoten ist laut Weber auch der Einstellungsfaktor auf einem historischen Tiefstand.
Arbeitsmarktprognosen weiterhin optimistisch
Mittelfristig rechnen Experten jedoch damit, dass in Deutschland weiterhin viele Arbeitskräfte benötigt werden. „Wer jetzt Beschäftigte kündigt, riskiert Personalmangel, weil er kaum andere Leute finden wird“, prophezeit etwa Weber. Doch auch den Arbeitsmarktexperten beschäftigt der Strukturwandel, der einigen Branchen nach der Pandemie bevorsteht. „Zwar wird sicher nicht jeder Kellner den Job wechseln müssen. Weiterbildungen und auch Umschulungen werden aber an Bedeutung gewinnen“, erklärt er.
RND