Baukindergeld: Rund 250.000 Anträge noch offen

Etwa 60 Prozent der Baukindergeld-Bezieher haben ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr.

Etwa 60 Prozent der Baukindergeld-Bezieher haben ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr.

Berlin. Knapp zwei Jahre nach Einführung des Baukindergelds hat rund eine Viertelmillion Familien die Förderung für die Finanzierung ihrer eigenen vier Wände genutzt. Das bis Ende Juli beantragte Volumen betrage 5,2 Milliarden Euro, teilte die staatliche KfW Bank mit. Wenige Monate vor dem Ende der Antragsfrist ist damit gut die Hälfte des Geldes vergeben.

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Anträge können noch bis Ende des Jahres gestellt werden

Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie der staatliche Zuschuss. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

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Je 43 Prozent der Empfänger haben nach KfW-Angaben ein oder zwei Kinder, 11 Prozent haben drei. Zwei Drittel der Baukindergeld-Kunden leben mit Kindern bis zum Alter von sechs Jahren zusammen.

Leistung könnte Kritikern zufolge die Immobilienpreise weiter anfeuern

An der Leistung war immer wieder Kritik laut geworden, etwa dass sie die Immobilienpreise weiter befeure oder dass Familien profitierten, die das Geld eigentlich nicht nötig hätten. Nach Daten der KfW haben etwa 60 Prozent der Bezieher ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr. Die Obergrenze beträgt 90.000 Euro bei einem Kind und für jedes weitere Kind 15.000 Euro mehr.

Ob der Anspruch tatsächlich besteht, überprüft die KfW auch nachträglich in Stichproben. In wenigen Fällen wurde das Geld zurückgefordert, weil die Förderbedingungen nicht eingehalten wurden, wie die Sprecherin sagte. Zum Teil endete die Förderung, weil die Bezieher die Wohnung oder das Haus nicht mehr besaßen. In beiden Fällen lägen die Zahlen im niedrigen dreistelligen Bereich, hieß es.

Was ist das Baukindergeld genau?

Mit dem Baukindergeld werden seit 2018 Familien vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert. Ziel ist es, Familien mit Kindern den Bau eines Eigenheims zur Selbstnutzung zur ermöglichen.

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Das BMI erhofft sich, durch den Bau von Eigenheimen den Wohnungsmarkt in Deutschland zu entlasten. Hintergrund ist außerdem die individuelle Vermögensbildung und Altersvorsorge des Geförderten.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Für das Baukinder­geld stehen Bundes­mittel in fest­gelegter Höhe zur Verfügung. Für jedes Kind erhält die geförderte Familie 1200 Euro im Jahr, über einen Zeitraum von 10 Jahren. Für jedes weitere Kind wird ebenfalls ein Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro gewährt.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Das BMI fördert ausschließlich die erstmalige Wohneigentumsbildung. Unterstützt werden Familien mit einem Kind bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr sowie 15.000 Euro für jedes weitere Kind: Bei zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze also zum Beispiel bei 105.000 Euro.

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Auch Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Die Antragstellung ist auch nach Einzug in die Immobilie noch möglich.

Wie kann ein Antrag erstellt werden?

Nach einem Einzug in die neue Immobilie sollte jeder sich bei der Gemeinde oder Stadt ummelden. Der Antrag auf Baukindergeld kann dann innerhalb von sechs Monaten auf der Internetseite des KfW-Zuschussportals beantragt werden. Daraufhin wird online per Video-Identifizierung (empfohlen) oder mit Post­ident in einer Filiale der Deutschen Post die Identität bestätigt.

Wurde der Antrag auf Baukindergeld bestätigt, müssen die Nachweise im Zuschussportal hochgeladen werden. Dazu gehören die Einkommen­steuer­bescheide, eine Melde­bestätigung und der Grund­buch­auszug. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen kann der KfW zufolge nicht erfolgen.

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RND/dpa

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