Änderungen im September: Online-Banking, Plastiktüten und weniger Geld für Asylbewerber
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Im September stehen wieder einige Änderungen an. Unter anderem erhebt Aldi zukünftig einen Cent auf Plastiktüten in der Gemüse- und Obstabteilung.
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Der September startet mit zwei Landtagswahlen: In Brandenburg und Sachsen werden am 1. September neue Landesparlamente gewählt. Abseits des innenpolitischen Geschehens sorgt vor allem die neue europäische Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2 ("Payment Services Directive2"), für Aufregung in Deutschland. Durch die EU-Richtlinie, sollen Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister besser reguliert werden.
Das wird neu im September 2019
Im September 2019 müssen sich die Deutschen wieder auf einige Änderungen einstellen. Vor allem eine Neuregelung hat Folgen für viele Bankkunden.
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Laut Deutscher Bundesbank sollen die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöht, der Verbraucherschutz gestärkt, Innovationen gefördert und der Wettbewerb im Markt gesteigert werden. Händler und Verbraucherschützer fürchten in den neuen Regeln jedoch vor allem eine Verkomplizierung von Online-Geschäften. Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte deshalb eine Übergangszeit von 18 Monaten. Für viele Händler sei die Zeit bis zum 14. September zu kurz, um rechtzeitig auf die neuen Regelungen umzustellen. Vor allem kleine Onlinehändler stünden laut HDE unter Druck, ihre Kunden an große Online-Plattformen zu verlieren. Was es mit der PSD2 auf sich hat, und was sich im September sonst noch ändert:
Was ändert sich beim Online-Banking und -Shopping?
Für Verbraucher ändern sich drei Sachen durch die neue EU-Richtlinie. Zukünftig müssen sie sich beim Zugriff auf ihr Online-Banking mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung anmelden. Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, sich lediglich mit einem Passwort einzuloggen. Zusätzlich muss ein weiterer Identitätsnachweis erbracht werden. Je nach Bank kann das entweder eine PIN (Kategorie "Wissen"), ein Fingerabdruck (Kategorie "Inhärenz") oder die Authentifizierung mittels Smartphone, TAN-Generator oder ähnlichem (Kategorie "Besitz") sein. Da dies auch für Transaktionen gilt, hat die klassische TAN-Liste ausgedient. Die gedruckten TAN-Listen verlieren ab dem 14. September 2019 ihre Gültigkeit fürs Online-Banking, einige Banken schaffen auch die smsTAN ab. Kunden können stattdessen auf sicherere TAN-Verfahren wie pushTAN, AppTAN oder chipTAN wechseln.
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Auch fürs Bezahlen im Internet mit Kreditkarte reicht es ab 14. September nicht mehr, nur die Kreditkartennummer, Prüfzahl und das Ablaufdatum anzugeben. Es gelten dieselben neuen Regeln wie beim Online-Banking, also die Zwei-Faktor-Methode. Die stärkere Kundenauthentifizierung soll den Zahlungsverkehr im Netz sicherer machen und Betrug erschweren.
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Als dritte Neuerung durch die PSD2 können Drittanbieter Zugriff auf das Bankkonto erhalten - sofern eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Drittanbieter sind etwa Online-Bezahldienste wie Paypal, Klarna oder Paydirekt. Durch die Änderung können diese nach einem Online-Einkauf automatisch die Rechnungssumme vom Konto abbuchen.
Aldi verlangt Geld für Plastiktüten
Der Lebensmittelhändler Aldi macht Plastiktüten in der Gemüse- und Obstabteilung kostenpflichtig. Ab 1. September müssen Kunden einen Cent pro Tüte bezahlen. Der Konzern reagiert damit auf die Kritik über den hohen Plastikverbrauch in Supermärkten. Verbraucher- und Umweltschützer kritisieren jedoch, dass der eine Cent seine abschreckende Wirkung verfehlen könnte. Sie fordern deshalb einen höheren Preis, um den Verbrauch der dünnwandigen Plastiktüten zu reduzieren.
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Asylbewerber erhalten weniger Geld
Zum 1. September 2019 tritt das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Durch die Anpassung der Bedarfssätze erhalten alleinstehende, erwachsene Asylbewerber weniger Geld. Der Grund dafür ist, dass die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung zukünftig aus den Geldleistungen ausgegliedert und stattdessen als Sachleistung erbracht werden. Das führt dazu, dass Asylbewerber, die in einer Sammelunterkunft leben, zukünftig 310 Euro monatlich erhalten. Für Alleinstehende, die nicht in einer Sammelunterkunft wohnen, sinkt der Betrag um zehn Euro auf 344 Euro im Monat. Für Sechs- bis 13-Jährige erhöht sich die Leistung dagegen um 26 Euro. Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, führt die Bundesregierung einen Freibetrag von 200 Euro ein.
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Eine weitere Änderung erlaubt Asylbewerbern und Geduldeten, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, zukünftig Leistungen auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland zu beziehen. Da das bisher nicht möglich war, fielen viele Geflüchtete in eine Förderlücke und brachen ihr Studium oder ihre Ausbildung aus finanziellen Gründen ab.
Weitere Änderungen und Neuheiten im September
- 1. September: Die neue Abgasnorm Euro 6d-TEMP tritt in Kraft und gilt dann für alle neu zugelassenen Pkw.
- Kommt das neue iPhone im September auf den Markt? In vergangenen Jahren hielt Apple meist ein Event Anfang September ab, auf dem das neueste iPhone-Modell offiziell vorgestellt wurde. Gerüchten zufolge könnte dieses Event, wie zuletzt, am 10. September stattfinden, bestätigt ist das jedoch nicht. Auch wann das neue iPhone auf den Markt kommt, ist noch nicht bekannt.
- Youtube-Nutzer können ab dem 24. September auch ohne Premium-Abo auf sogenannte Youtube-Originals zugreifen. Allerdings nur mit Werbeunterbrechungen. Die Änderung gilt für Filme, Serien und Livestreams, die nach dem 24. September 2019 veröffentlicht wurden.
- 27. September: Electronic Arts bringt mit FIFA 20 die neueste Version der bekannten Videospielreihe heraus.