Mindestlohn, Bonpflicht, Mehrwertsteuer - Das ändert sich 2020
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Das neue Jahr bringt wieder viele Veränderungen für die Verbraucher mit sich.
© Quelle: VLH/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e
Berlin . Mehr Geld für Rentner und Azubis, günstigere Bahnfahrten und eine viel diskutierte Kassenbonpflicht: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland 2020 ändert. Ein Überblick.
Änderungen 2020: Steigende Renten und Entlastung von Betriebsrenten
Die rund 21 Millionen Rentner können sich auch im kommenden Jahr auf deutlich steigende Bezüge freuen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen.
Zudem sinken die auf Betriebsrenten erhobenen Krankenkassenbeiträge ab 2020. Ab dem 1. Januar soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Bisher galt eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Durch das neue Gesetz werden vor allem Bezieher kleiner Betriebsrenten entlastet.
Änderungen 2020: Höherer Mindestlohn
Fünf Jahre nach seiner Einführung steigt der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Auch in den einzelnen Branchen steigen die Mindestlöhne zum Jahreswechsel an. Zuletzt wurde die Lohnuntergrenze vor einem Jahr erhöht, damals auf 9,19 Euro.
Regulär wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die zuständige Kommission jedoch empfohlen, den Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Eine nächste Empfehlung für die Anhebung ab 1. Januar 2021 spricht die Kommission Mitte 2020 aus.
Änderungen 2020: Mindestlohn für Azubis
Auszubildende erhalten ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Bis 2023 soll der Mindestlohn für Azubis schrittweise auf 620 Euro monatlich angehoben werden. Von der Mindestausbildungsvergütung sollen vor allem Auszubildende profitieren, die außerhalb von Tarifverträgen und in Betrieben mit sehr geringer Vergütung beschäftigt sind.
Änderungen 2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem kommenden Jahr mehr Unterhalt zahlen. Der Mindestsatz steigt 2020 um 15 bis 21 Euro im Monat. Kinder unter sechs Jahren bekommen dann mindestens 369 Euro, Kinder zwischen sechs und elf Jahren 424 Euro. Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestsatz 497 Euro.
Da das Kindergeld zum Einkommen der Kinder zählt, dürfen unterhaltspflichtige Eltern die Hälfte des Kindergeldes von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Das Kindergeld soll 2021 um 15 Euro steigen.
Änderungen 2020: Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten ab 1. Januar 2020 mehr Geld. Die Regelsätze steigen um 8 Euro auf 432 Euro im Monat. Auch für ältere Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Leistungen um jeweils 6 Euro auf 308 Euro beziehungsweise 328 Euro monatlich. Für Kinder bis zu fünf Jahre erhöht sich der Satz um 5 Euro auf 250 Euro.
Die neuen Regelsätze 2020 in der Übersicht (Veränderung in Klammern):
Alleinstehende und Alleinerziehende | 432 Euro (+ 8 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner und Bedarfsgemeinschaften | 389 Euro (+ 7 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 345 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 345 Euro (+ 5 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 328 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 308 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von null bis 5 Jahren | 250 Euro (+ 5 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |
Änderungen 2020: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Mehr Geld gibt es auch für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-Empfänger: ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 1,88 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Möglich machen das die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch sinken die Lohnkosten für Unternehmen, Arbeitnehmern bleibt mehr Netto vom Brutto. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2022 befristet.
Änderungen 2020: Plastiktütenverbot in Supermärkten
Um Plastikmüll zu reduzieren, hat die Bundesregierung ein Verbot von Plastikeinkaufstüten auf den Weg gebracht. Ausgenommen von dem Verbot sind dünne Tütchen, die etwa in den Obst- und Gemüseabteilungen ausliegen, sowie stabile Kunststofftragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern, also 0,05 Millimetern.
Das Verbot tritt sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Nachdem das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf am 6. November zugestimmt hat, muss es noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Änderungen 2020: Kinderfreibetrag steigt
Familien mit geringen Einkommen werden entlastet - unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen. Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7812 Euro, der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9408 Euro. Teil der Entlastung ist außerdem eine Schwächung von Effekten der "kalten Progression", die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil "auffrisst".
Änderungen 2020: Bahntickets werden günstiger
Die Deutsche Bahn reagiert auf die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Mehrwertsteuersatz für Fernverkehrstickets von 19 auf 7 Prozent zu senken: Die beschlossene Mehrwertsteuersenkung soll eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden.
Statt der üblichen Fahrpreiserhöhung zum Jahresende werden Zugtickets in diesem Jahr also günstiger. Zukünftig wird die billigste ICE-Fahrkarte 17,90 Euro kosten. Das sind 2 Euro weniger als bisher. Mit Bahncard-Rabatt liegt der Preis bei 13,40 Euro statt 14,90 Euro. Mit der Preissenkung erhofft sich die Bahn, die Zahl der Reisenden im Fernverkehr zu erhöhen.
2020: Das ändert sich für Verbraucher
Für Verbraucher gibt es im kommenden Jahr einige spannende Veränderungen.
© Quelle: dpa
Änderungen 2020: Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Ab 1. Januar 2020 gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Bei der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Berechnung der Beiträge herangezogen wird.
2019 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 54.450 Euro pro Jahr, 2020 steigt sie auf 56.250 Euro in Ost und West. Liegt das Einkommen über der Grenze, ist der übersteigende Teil beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 6900 Euro in den alten und 6450 Euro in den neuen Bundesländern.
Rechengröße | West | Ost |
---|---|---|
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung | 6900 Euro pro Monat | 6450 Euro pro Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | 8450 Euro pro Monat | 7900 Euro pro Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 62.550 Euro pro Jahr | 62.550 Euro pro Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 56.250 Euro pro Jahr | 56.250 Euro pro Jahr |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung | 40.551 Euro pro Jahr | Hochwertung um 1,1339 |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3185 Euro pro Monat | 3010 Euro pro Monat |
Die Luftverkehrsteuer soll hingegen ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden.
Änderungen 2020: Niedrigere Steuern auf Tampons und E-Paper
Für Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sinkt die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent.
Änderungen 2020: Belegausgabepflicht
Ob in der Apotheke, beim Friseur oder in Pommes-Buden: Überall gilt ab Januar eine Kassenbonpflicht. Wenn die Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, dann müssen sie den Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Der Gesetzgeber will damit Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - nicht mitnehmen.
Weitere Änderungen 2020 im Überblick
GEBÄUDESANIERUNG: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Das ist in dem Klimapaket der Bundesregierung vereinbart.
Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
WOHNGELD: Menschen mit wenig Einkommen bekommen im neuen Jahr mehr Wohngeld. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, steigt der Betrag von bisher 145 Euro im Monat auf etwa 190 Euro. Das Gesetz schreibt darüber hinaus vor, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an steigende Miet- und Verbraucherpreise angepasst wird.
SOLDATEN: Bundeswehr-Soldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Unternehmen vor. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für Regionalzüge. Ziel sei es nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen, hieß es aus der Politik.
MASERN-IMPFPFLICHT: Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
PATIENTEN: Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.
GESUNDHEITS-APPS: Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten.
HEBAMMEN-AUSBILDUNG: Hebammen erlernen ihren Beruf in Zukunft im Rahmen eines Hochschulstudiums. Die Ausbildung besteht ab 2020 aus einem drei- bis vierjährigen Bachelor-Studium mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.
ELEKTROAUTOS: Wer plant, ein Elektroauto zu kaufen, kann sich im neuen Jahr über eine höhere Kaufprämie freuen. Der Umweltbonus für E-Autos wird bis zum Jahr 2025 verlängert und erhöht. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge steigt der Bonus von 4000 auf 6000 Euro, für Hybridmodelle von 3000 auf 4500 Euro (bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro). Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis maximal 65.000 Euro steigt der Umweltbonus auf 5000 beziehungsweise 3750 Euro.
AUSLÄNDISCHE FACHKRÄFTE: Qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab 1. März 2020 den Weg nach Deutschland erleichtern. So sollen Visaverfahren beschleunigt und die Möglichkeiten verbessert werden, dass Fachkräfte Deutsch lernen. Auch sollen Berufsabschlüsse leichter als bisher anerkannt werden.
FAHRRADFAHRER: Geht es nach Verkehrsminister Andreas Scheuer, sollen Radfahrer künftig im Straßenverkehr besser berücksichtigt werden. Dafür plant der Verkehrsminister unter anderem einen grünen Pfeil für Fahrradfahrer an Ampeln und ein Halteverbot auf Radstreifen. Außerdem soll es ein neues Verkehrsschild geben, das Autos das Überholen von Zweirädern an Engstellen verbietet.
AUSBILDUNGSDULDUNG: Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erlaubt Flüchtlingen ab dem 1. Januar, nach einer dreijährigen Ausbildung für zwei Jahre in eine reguläre Beschäftigung in Deutschland zu wechseln.
DIGITAL-RADIO: Das Digitalradio kommt: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ermöglichen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bislang ist auch in vielen neuzugelassen Autos nur ein analoges UKW-Radio vorhanden. Erst knapp 7 Millionen Autos in Deutschland sind mit DAB+ ausgestattet.
RND/dpa/do/pf