Ärger über Paketzustellungen: Deutlich mehr Verbraucher wenden sich an Bundesnetzagentur

Pakete liegen in einem Paketzentrum auf einem Transportband.

Pakete liegen in einem Paketzentrum auf einem Transportband.

Bonn . Wegen verlorener Pakete oder falsch eingeworfener Briefe wenden sich deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur. Bis Mitte Mai seien 1512 Anträge auf Schlichtungsverfahren zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Dienstleistungsunternehmen eingegangen, teilte die Bonner Behörde auf Anfrage mit. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nur 680 Anträge und im ganzen Jahr 2020 nur 1861.

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Teilnahme an Schlichtungsverfahren für Firmen inzwischen verpflichtend

Aus den Zahlen ist aber nicht eindeutig abzulesen, dass der Unmut unter Verbraucherinnen und Verbrauchern zugenommen hat. Hauptgrund für das Antragsplus dürfte vielmehr sein, dass seit Mitte März alle Post- und Paketdienstleister an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen. Vorher war dies freiwillig, die meisten Firmen lehnten die Teilnahme ab. Daher war die Motivation von Verbraucherinnen und Verbrauchern gering, es bei der Behörde überhaupt zu versuchen.

Eine höhere Bekanntheit der Beschwerdemöglichkeit sowie die mit dem Online-Boom steigenden Paketmengen könnten weitere Gründe sein, die zu dem Zuwachs der Verfahrensanträge geführt haben.

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Es geht vor allem um den Verlust von Sendungen oder um Schäden daran. In den allermeisten Fällen sind es Pakete, der Anteil von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hierbei tragen ohnehin die Verkäuferinnen und Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand – der „Gefahrübergang“ erfolgt erst an der Haustür.

RND/dpa

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