Neu im Dezember 2021: Corona-Kinderimpfung ab fünf Jahren, Masernimpfpflicht – die Übersicht
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Passanten gehen mit Einkaufstüten hinter Weihnachtsbaumbeleuchtung in der Schildergasse. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. +++ dpa-Bildfunk +++
© Quelle: picture alliance/dpa
Corona-Kinderimpfungen, mehr Rechte bei Verträgen für Handy, Internet & Co., Preise für Bahntickets steigen, Masernimpfpflicht – was ändert sich in Deutschland im Dezember 2021?
Corona-Impfungen für Kinder ab fünf Jahren
Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat eine Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Kinder von fünf bis elf Jahren erteilt. Das Vakzin sei nach Studien sicher und effektiv. In Deutschland wird zunächst ein Gutachten der Ständigen Impfkommission (Stiko) erwartet. Diese will noch vor Jahresende über eine Empfehlung zur Corona-Impfung entscheiden.
Neues Gesetz für Privatsphäre im Netz
Durch das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) soll die Privatsphäre in der digitalen Welt ab dem 1. Dezember 2021 besser geschützt werden. Die Änderungen betreffen vor allem das Speichern und Auslesen personenbezogener Daten.
So sollen etwa sämtliche Cookie-Banner entfallen können. Für Betreiber und Betreiberinnen von Webseiten, die bereits Cookie-Banner auf ihren Seiten haben, dürfte sich dabei aber wenig ändern.
Das Speichern und Zugreifen von Informationen der Nutzenden ist nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich einwilligen. Alle Seiten müssen auf Cookies hinweisen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Verbraucher bekommen mehr Rechte bei langsamer Internetgeschwindigkeit
Auch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG / TKG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es soll für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen sorgen. Außerdem soll es den rechtlichen Rahmen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Bundesnetzagentur beim Ausbau der digitalen Infrastruktur feststecken.
Was ändert sich durch das neue TKG für Verbraucher ab dem 1. Dezember 2021? Kunden können nun den Monatsbeitrag verringern, wenn der Internetanbieter die vertraglich vereinbarte Übertragungsrate nicht bereitstellt. Zusätzlich kann in einem solchen Fall unter Umständen künftig ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden.
Ebenfalls neu ist ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Anbieter, sollte ein Techniker nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder im Falle einer nicht behobenen Störung.
Gebühren für 0180-Nummern mobil nicht mehr höher
Auch die starken Preisunterschiede von 0180-Nummern werden mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) angepasst. Zum 1. Dezember 2021 werden die Preise netzübergreifend von der Bundesnetzagentur vereinheitlicht, Anrufe aus dem mobilen Netz werden also deutlich günstiger.
Support für Windows 10, Version 2004 läuft aus
Nicht ab dem 1. Dezember, sondern am 14. Dezember schließt Microsoft den Support für Windows 10 der Version 2004. Wer das System weiterhin nutzen möchte, muss offene Sicherheitslücken in Kauf nehmen. Microsoft empfiehlt daher ein Update auf die neuste Version von Windows 10.
Winterfahrplan Deutsche Bahn: Tickets werden teurer
Die Deutsche Bahn führt ab dem 12. Dezember ihren Winterfahrplan 2021/2022 ein. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Direktverbindungen zwischen deutschen Großstädten durch weitere ICE-Sprinter-Züge, etwa zwischen Köln und Berlin.
- Neue Verbindungen ins Ausland und mehr Nachtzüge.
- Neue Fahrzeuge wie der XXL-ICE, insbesondere von München über Frankfurt Flughafen nach Hamburg.
- Ticketpreise werden erhöht: 1,9 Prozent durchschnittliche Erhöhung auf Ticketpreise im Fernverkehr, 2,9 Prozent durchschnittliche Erhöhung auf Flexpreise und die Preise für Streckenzeitkarten sowie für die BahnCard 25, 50 und 100.
Masernimpfpflicht: Übergangsfrist nur noch bis Jahresende
Die Masernimpfpflicht wurde im März 2020 per Gesetz eingeführt. Wer vorher bereits bestimmte Einrichtungen besucht oder dort gearbeitet hat, musste zunächst einen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Diese Übergangsfrist wurde bedingt durch die Corona-Pandemie um fünf Monate verlängert und gilt somit bis zum 31. Dezember 2021. Konkret handelt es sich um folgende Einrichtungen:
- Kindergärten
- Schulen
- andere Gemeinschaftseinrichtungen
- Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte
- medizinische Einrichtungen
Personen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, droht ein Betreuungs- bzw. Arbeitsverbot und Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Von der Masernimpfpflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen und alle vor 1971 Geborenen, sowie Kinder unter einem Jahr.
Feuerwerk: Darf an Silvester 2021 geböllert werden?
Wegen Corona wurde der Kauf von Feuerwerkskörpern im letzten Jahr in ganz Deutschland verboten. Manche Städte richteten zudem Verbotszonen ein. Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie einige Ärzte fordern dies ebenfalls unbedingt für Silvester 2021/22.
RND/tr