Ab 1. November: kein Lohn mehr für Ungeimpfte in Quarantäne – außer für Beamte

Eine FFP2-Maske hängt an einem Fenster. (Symbolfoto)

Eine FFP2-Maske hängt an einem Fenster. (Symbolfoto)

Hannover. Ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen spätestens vom 1. November an keine Entschädigung für ihren Verdienstausfall mehr, wenn sie wegen eines Kontaktes zu Corona-Infizierten in behördlich verordnete Quarantäne müssen. Das hatten Bund und Länder Ende September beschlossen.

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Die Politik begründet den Schritt damit, dass inzwischen jeder Erwachsene ein Impfangebot erhalten habe. Dass der Staat Kosten für Verdienstausfälle zahle, sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen. Manche Bundesländer wie Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatten die Verdienstausfallszahlungen sogar schon einige Wochen früher gestoppt.

Ungeimpfte Beamte bekommen weiter ihren Sold

Die Regelung gilt allerdings nicht für mehr als eine Million Beamtinnen und Beamte in Deutschland. Sie erhalten ihre Bezüge auch dann weiter, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen und deshalb in Quarantäne müssen. Frank Zitka, Pressesprecher des DBB Beamtenbunds und Tarifunion, erklärt: „Beamte bekommen keinen Lohn, sondern eine Besoldung vom Staat, insofern gilt auch die Lohnfortzahlung für sie nicht.“

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Dennoch hätten Bund und Länder eine entsprechende Regelung treffen können. „Wenn man ungeimpften Beamten die Besoldung während einer Quarantäne streichen wollte, könnte man das im Besoldungsgesetz so regeln. Das müsste der Bund für die Bundesbeamten und jedes Bundesland für seine Landesbeamten entsprechend beschließen“, erklärt Zitka. „Das haben sie aber nicht getan.“

Mecklenburg-Vorpommern kündigt Gleichbehandlung an

Eine Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern. Dort werden ungeimpfte Beamtinnen und Beamte in Quarantäne künftig ebenfalls nicht mehr bezahlt. Ein entsprechendes Schreiben mit den notwendigen rechtlichen Hinweisen sei bereits Anfang Oktober an alle Ministerien und obersten Landesbehörden verschickt worden, heißt es auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) von einem Regierungssprecher. Die Regelung zum Wegfall der Entschädigungszahlungen werde in Mecklenburg-Vorpommern also „zeit- und wirkungsgleich auch für Beamte gelten“.

Die Lohnfortzahlung im Quarantänefall regelt das Infektionsschutzgesetz. Bisher haben alle Beschäftigten in Quarantäne bis zu sechs Wochen weiter den vollen Lohn von ihrem Arbeitgeber bekommen. Dieser konnte sich die Beträge im Nachhinein vom Staat zurückholen. Doch diese Möglichkeit entfällt jetzt in den meisten Fällen.

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Ausnahmen auch aus medizinischen Gründen

Ausnahmen gibt es aber auch für Angestellte: So bekommen auch Ungeimpfte weiterhin Lohn während einer häuslichen Quarantäne, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dann brauchen sie aber ein entsprechendes Attest. Gleiches gilt für Menschen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung vorgelegen hat. Die Stiko empfiehlt derzeit zum Beispiel nur Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Impfung gegen das Coronavirus.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind derzeit 77 Prozent der über 18-Jährigen in Deutschland geimpft. Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen müssen sich in zwei Fällen in häusliche Quarantäne begeben: Entweder wenn sie Kontakt zu einer coronapositiven Person hatten oder wenn sie von einer Reise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet zurückkehren.

Corona-Infizierte bekommen weiter Lohn

Der Wegfall der Verdienstausfallsentschädigung gilt ausdrücklich nur für diese Quarantänefälle. Menschen, die selbst positiv auf das Coronavirus getestet werden, haben weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn sie nicht geimpft sein sollten, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Außerdem erhalten auch Ungeimpfte weiterhin Lohn, wenn sie während einer Quarantäne im Homeoffice arbeiten können.

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